Klausur · Schwer

Versäumnisurteil bei Vertretererwerb und Selbstvornahme im Kaufrecht

Zivilprozessrecht Schuldrecht BGB AT

Sachverhalt

Beteiligte

  • K: in Wiesbaden wohnende Mutter; Käuferin
  • T: Tochter der K; soll den Pkw zum Abitur erhalten
  • V: ursprünglich Prokurist der X-GmbH; später Inhaber eines eigenen Gebrauchtwagenhandels in Berlin
  • X-GmbH: Berliner Autohändler
  • Y-KG: Autohaus in der Abwandlung; alleiniger Komplementär ist Z
  • Z: alleiniger Komplementär der Y-KG

Geschehen

Fall „Geschäftsreise und Verkaufsgespräch (Mai 2014)"

Auf einer Geschäftsreise nach Berlin trifft K den V. Er stellt sich vor: „V, Prokurist der X-GmbH". K beschließt spontan, ihrer Tochter T zum Abitur einen gebrauchten VW Golf zu schenken. Sie erklärt: „Meine T hat Abitur, sie ist schon groß. Das Auto soll die X-GmbH daher auf Verlangen meiner Tochter unmittelbar an sie übergeben." V ist einverstanden und nimmt den Kaufpreis von 5.500 EUR entgegen. K weiß nicht, dass die X-GmbH dem V Ende März 2014 wirksam außerordentlich gekündigt hatte; der Widerruf der Prokura war Anfang April 2014 ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen …

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Lösung (Gutachten)

Hauptfall — Wie entscheidet das LG über den Antrag auf Versäumnisurteil?

Obersatz

Das LG erlässt das Versäumnisurteil, wenn die Voraussetzungen der §§ 331 ff. ZPO vorliegen — Antrag, Säumnis, kein Versagungsgrund, Zulässigkeit, schlüssiger Klägervortrag.

Voraussetzungen

A. Säumnis und Versagungsgründe

Obersatz / Subsumtion

Definition

Vor dem LG besteht Anwaltszwang (§ 78 I 1 ZPO); ohne Postulationsfähigkeit gilt der Beklagte als nicht erschienen (§§ 78 I 1, 333 ZPO). V war ohne Anwalt — säumig. Ladung ordnungsgemäß; keine §§ 335, 337 ZPO.

B. Zulässigkeit

Klageerhebung (§ 253 I ZPO); LG sachlich zuständig (Streitwert > 5.000 EUR; §§ 23 Nr. 1, 71 I GVG); örtliche Zuständigkeit; Partei- und Prozessfähigkeit; Postulationsfähigkeit der K.

C. Schlüssigkeit — Anspruch K gegen V auf 5.500 EUR

I. §§ 433, 437 Nr. 2, 323, 346 I, 348 BGB

Obersatz / Subsumtion

Im Mai 2014 …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.