Ein Flügel für den Patensohn: Vertreterhaftung, Nacherfüllungsort und Versäumnisurteil
Sachverhalt
Ausgangsfall
Helene Sturm (H) führt in Konstanz ein Übersetzungsbüro. Ihr Patensohn Milan Roeder (M) wohnt seit Januar 2022 wenige Straßen entfernt in einer eigenen Wohnung und will im Herbst 2022 ein Studium an einer Musikhochschule aufnehmen.
Vom 16. bis zum 19. Februar 2022 hält sich H mit ihrem Kammerchor zu einem Projekt in Leipzig auf. Am zweiten Abend spricht sie im Foyer ein Herr an: „Pleil mein Name, Prokurist bei Cantabile Instrumente. Bei uns steht die größte Auswahl gebrauchter Flügel in ganz Mitteldeutschland. Schauen Sie doch einmal herein." Es handelt sich um Ansgar Pleil (P), der in Leipzig lebt. H denkt seit langem darüber nach, dem M zum Studienbeginn etwas Bleibendes zu schenken, und greift den Gedanken auf.
Man verabredet sich für den folgenden Vormittag in einem Café am Rand der Innenstadt. P bringt Lichtbilder mehrerer Instrumente, einen Werbeprospekt und ein Vertragsformular der Cantabile Instrumente GmbH (C) mit. Am 18. Februar 2022 einigen sich H und P dort …
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Lösung (Gutachten)
Frage 1
Das Landgericht hat dem Antrag der H stattzugeben und ein Versäumnisurteil zu erlassen, wenn die Voraussetzungen der §§ 331 ff. ZPO vorliegen.
A. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils
Ein Versäumnisurteil ergeht nur auf Antrag, § 331 I 1 ZPO. H hat, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, im Termin vom 14. Mai 2025 beantragt, gegen P ein Versäumnisurteil zu erlassen. Der erforderliche Antrag liegt damit vor.
Hinweis: Das Gericht darf niemals von Amts wegen ein Versäumnisurteil erlassen, auch dann nicht, wenn die Säumnis auf der Hand liegt. Wer diesen Punkt überspringt, verschenkt einen Prüfungspunkt, der nichts kostet und sofort zeigt, dass der Aufbau der §§ 331 ff. ZPO beherrscht wird.
B. Säumnis des P
P müsste im Termin säumig gewesen sein.
Versäumt ist ein Termin nach § 220 II ZPO, wenn eine Partei bis zu dessen Schluss nicht verhandelt. Nach § 333 ZPO steht der Partei, die überhaupt nicht erscheint, diejenige gleich, die zwar körperlich anwesend ist, aber nicht …
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