Klausur · Mittel

Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten: Sturz im Supermarkt und Gefahren beim Ausparken

BGB AT Schuldrecht AT

Sachverhalt

Beteiligte

  • C (Carmen Cresse): Kundin im Supermarkt; Halterin und Eigentümerin eines Pkw.
  • S (Sören Saubermann): Inhaber des Supermarkts.
  • F (Frederik Fahrenstedt): Freund Cs; Halter und Eigentümer eines eigenen Pkw.

Geschehen

Teil 1

Fall „Sturz auf der Kundentoilette"

  • C fährt eine längere Strecke zum für seine günstigen Preise bekannten Supermarkt von S.
  • Vor dem Einkauf sucht sie die öffentlich zugängliche Kundentoilette auf.
  • Der Boden ist von einem Mitarbeiter Ss kurz zuvor gewischt worden und noch feucht; die Beleuchtung leuchtet den Raum nur schwach aus, sodass C die Nässe nicht erkennen kann.
  • C rutscht beim Betreten aus, stürzt und bricht sich die Hand.
  • C meint, S hätte Schilder zur Rutschgefahr aufstellen und die Böden regelmäßig kontrollieren müssen.
  • S hält Kontrollen für unwirtschaftlich und Vorsichtsmaßnahmen allenfalls in den Verkaufsräumen, nicht in den Sanitärbereichen, für veranlasst.

Aufgabe Teil 1

C verlangt von S Schmerzensgeld. Zu Recht?

Teil …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Teil 1

A. Anspruch C gegen S aus §§ 280 I, 241 II, 311 II Nr. 2 BGB

Obersatz: Erforderlich ist ein vorvertragliches Schuldverhältnis, eine Pflichtverletzung, Vertretenmüssen und ein Schaden.

I. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 II Nr. 2 BGB)

Definition: Ein vorvertragliches Vertrauensschuldverhältnis entsteht bereits durch die Anbahnung eines Vertrages; das Betreten eines Geschäftsraums genügt (BeckOK BGB/Sutschet § 311 Rn. 48).

Subsumtion: C hat den Supermarkt von S betreten. (+).

II. Pflichtverletzung (§ 241 II BGB)

Definition Verkehrssicherungspflicht: Wer in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft, hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch zur Schadensvermeidung für erforderlich hält (BGH NJW 2021, 1090).

Subsumtion: Im Supermarkt einschließlich der Sanitärbereiche ist die Verhinderung von Nässe auf dem Boden eine zumutbare Maßnahme; ein Kunde rechnet …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.