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title: "Klausur: Verfassungsbeschwerde gegen Doktortitel-Entzug und Pflichtexemplar-Regelung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/verfassungsbeschwerde-gegen-doktortitel-entzug-und-pflichtexemplar-regelung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-22T09:53:29+00:00"
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# Verfassungsbeschwerde gegen Doktortitel-Entzug und Pflichtexemplar-Regelung

*Themen:* Verfassungsmäßigkeit des Dissertationsdruckzwangs

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- P: Deutsche; Promovendin im Zivilrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät in Bonn
- Dekan: zuständiger Hochschulvertreter
- V: Verlag, in dem P die Dissertation veröffentlichen wollte

#### Geschehen

Fall „Promotion und Vollzug"

P verteidigt ihre Dissertation am 27.2.2014 erfolgreich (Gesamtnote „rite") und beantragt nach § 18 IV 1 PromO den Vollzug der Promotion. Sie legt einen Verlagsvertrag mit V vor — die Veröffentlichung ist gesichert. Mit Schreiben vom 15.3.2014 entspricht der Dekan dem Antrag.

Fall „Verzögerte Druckfahnen"

Im August 2014 erhält P die Druckfahnen, teilt V aber mit, sie könne sie wegen vieler neuer Mandate erst im August 2015 korrigieren.

Fall „Aberkennung"

Mit Schreiben vom 10.3.2015 stellt der Dekan fest, dass P die Ablieferungsfrist versäumt und damit „alle durch die Prüfung erworbenen Rechte" verloren habe. Sie müsse die Promotionsurkunde zurückreichen und dürfe den Doktortitel nicht mehr führen.

Die hiergegen erhobene Klage …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### Obersatz

Die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 I Nr. 4 a GG, §§ 13 Nr. 8 a, 90, 92 ff. BVerfGG hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

#### A. Zulässigkeit

#### Voraussetzungen

- Beschwerdefähigkeit
- Beschwerdegegenstand (Akt öffentlicher Gewalt)
- Beschwerdebefugnis
- Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
- Form und Frist

#### Subsumtion

Beschwerdefähigkeit

P ist als Deutsche und natürliche Person Trägerin der Wissenschaftsfreiheit, Berufsfreiheit, des Eigentumsgrundrechts, der informationellen Selbstbestimmung und des Gleichheitssatzes — jedermannfähig (Art. 12 I GG ist Deutschen-Grundrecht).

Beschwerdegegenstand

#### Definition

Gerichtsentscheidungen sind nach Art. 1 III GG Akte öffentlicher Gewalt — taugliches Beschwerdeobjekt (BVerfGE 22, 293 [295]).

Beschwerdebefugnis

#### Definition

Nach § 90 I BVerfGG muss der Beschwerdeführer eine selbst, gegenwärtig und unmittelbar mögliche Grundrechtsverletzung substantiiert vortragen (BVerfGE 102, 197 [206 f.]; 119, 181 [212]).

Mögliche …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/verfassungsbeschwerde-gegen-doktortitel-entzug-und-pflichtexemplar-regelung
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
