Klausur · Schwer

Handbeil im Hafenpark: Sicherstellung, Gefahrenabwehrverordnung und Kommunalaufsicht

Ordnungsrecht

Sachverhalt

Ausgangsfall

Im Sommer 2022 berichten Fernsehen und Zeitungen wiederholt über nächtliche Schlägereien in Großstädten anderer Bundesländer, bei denen die Beteiligten Beile, Macheten und schweres Werkzeug einsetzten. Der Rat der kreisfreien Stadt Wallheim in Nordrhein-Westfalen (rund 585.000 Einwohnerinnen und Einwohner) nimmt das zum Anlass, für den Hafenpark am Nordbecken tätig zu werden. Der Hafenpark ist ein früheres Kohlenumschlagbecken, das die Stadt vor einigen Jahren zu einer Freizeitfläche mit Uferweg, Liegewiese, Freilichtbühne und Bootsverleih umgebaut hat; an warmen Abenden halten sich dort mehrere tausend Menschen auf. Der Rat arbeitet eine ordnungsbehördliche Verordnung aus, die es untersagt, auf dem gesamten Gelände gefährliche Gegenstände mitzuführen (Auszug im Anhang). Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass es im Hafenpark oder sonst irgendwo in Wallheim jemals zu Gewalttaten unter Einsatz solcher Gegenstände gekommen wäre, gibt es nicht; polizeiliche Auswertungen dazu …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Aufgabe 1: Erfolgsaussichten der Klage des R

Die Klage des R hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Eine Vorschrift, die den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eigens eröffnete, besteht für das Begehren des R nicht. Maßgeblich ist deshalb die Generalklausel des § 40 I 1 VwGO. Sie verlangt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, für die das Gesetz den Rechtsweg nicht anderen Gerichten zuweist.

Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich ist, richtet sich nach dem Charakter derjenigen Vorschrift, die den Ausschlag für die Entscheidung gibt. Nach der modifizierten Subjektstheorie gehört eine Norm dem öffentlichen Recht an, wenn sie einen Träger hoheitlicher Gewalt gerade in dieser Eigenschaft berechtigt oder verpflichtet und für den Bürger als Zuordnungssubjekt von vornherein nicht in Betracht kommt. Über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der V entscheidet § 43 Nr. 1 PolG NRW. Diese …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 9,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.