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title: "Klausur: Unterlassungsanspruch gegen die Gemeinde wegen Abwasser- und Trinkwasserleitungen auf Privatgrund"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/unterlassungsanspruch-gegen-die-gemeinde-wegen-abwasser-und-trinkwasserleitungen-auf-privatgrund"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-02T13:11:56+00:00"
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# Unterlassungsanspruch gegen die Gemeinde wegen Abwasser- und Trinkwasserleitungen auf Privatgrund

*Themen:* Anwaltsklausur Öffentliches Recht, Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Jakob Fischbacher (Mandant): Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 111 der Gemarkung Acherting (Gemeinde Amerberg, Landkreis Rosenheim, Oberbayern), Erwerb 1973.
- Gemeinde Amerberg: Trägerin der gemeindlichen Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung, Adressatin des Unterlassungsbegehrens.
- Rechtsanwältin Dr. Kieslinger (Bearbeiterin): Kanzlei in Rosenheim.

#### Geschehen

Fall „Bestand der Leitungen seit den 1960er Jahren"

- Auf dem südlichen Teil des Grundstücks Fl. Nr. 111 verlaufen in ca. 2 m Tiefe parallel ein Abwasserkanal und eine Trinkwasserleitung.
- Die Leitungen wurden in den 1960er Jahren auf Initiative und Kosten des Rechtsvorgängers des Mandanten errichtet; sie waren beim Erwerb 1973 bereits vorhanden.
- Über die Leitungen werden neben dem Mandantengrundstück auch südlich angrenzende Hausgrundstücke entsorgt und mit Trinkwasser versorgt.
- Eine Dienstbarkeit oder ein vertragliches Nutzungsrecht zugunsten der Gemeinde besteht nicht; die Inanspruchnahme …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Klageschrift an das Bayerische Verwaltungsgericht München

In der Verwaltungsstreitsache Fischbacher gegen Gemeinde Amerberg wird im Auftrag des Klägers Klage erhoben mit den Anträgen:

#### 1. Der Beklagten wird untersagt, über die auf dem klägerischen Grundstück Fl. Nr. 111 der Gemarkung Acherting verlaufende Leitung Abwasser zu leiten.

#### 2. Der Beklagten wird untersagt, über die auf dem Grundstück Fl. Nr. 111 der Gemarkung Acherting verlaufende Wasserleitung Trinkwasser zu anderen Grundstücken als dem des Klägers zu leiten.

#### B. Begründung

#### I. Sachverhalt – laut Bearbeitervermerk erlassen.

#### II. Statthafte Klageart

Obersatz: Statthaft ist die allgemeine (negative) Leistungsklage in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage.

Voraussetzungen: § 43 II 1 VwGO; vorhergehende vorprozessuale Aufforderung ohne Erfolg.

Subsumtion: Der Kläger hat die Gemeinde mit Schreiben vom 3.2.2014 zur Unterlassung aufgefordert; die Beklagte hat das Unterlassungsbegehren zurückgewiesen.

Ergebnis: Klage …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/unterlassungsanspruch-gegen-die-gemeinde-wegen-abwasser-und-trinkwasserleitungen-auf-privatgrund
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
