Klausur · Sehr schwer

Nasse Quartiere in der Baumschule: Fremddurchleitung über eigene Ver- und Entsorgungsleitungen

Anwaltsklausur Öffentliches Recht Kommunalrecht Verwaltungsprozessrecht

Sachverhalt

Aus der Handakte der Rechtsanwältin Dr. Ingeborg Trautwein, Bad Windsheim

Vermerk über den Ortstermin vom 24. Februar 2025

Frau Katharina Osterrieder (K) führt in Ellersheim (Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim, Regierungsbezirk Mittelfranken) eine Baumschule mit angeschlossenem Verkaufsgarten. Auf 4,2 ha zieht sie Alleebäume, Formgehölze und Rosen heran; hinzu kommen ein Gehölzschnittdienst und die Lieferung von Solitärbäumen, für die K ihren Kunden eine Anwuchsgarantie von 24 Monaten einräumt. Betriebsgrundstück ist das Flurstück Fl.-Nr. 274/3 der Gemarkung Ellersheim. K hat es mit notariellem Vertrag vom 9. März 2007 von der Erbengemeinschaft nach Anton Reindl erworben; die Auflassung wurde am 21. Juni 2007 im Grundbuch vollzogen. Abteilung II des Grundbuchblatts ist leer.

Beim Ortstermin führte K über das Betriebsgelände und legte die nachstehend genannten Unterlagen vor.

Unter der Containerstellfläche und dem Freilandquartier 7 liegen in rund 1,60 m Tiefe auf …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

A. Das Begehren der Mandantin

K will erreichen, dass die Gemeinde den Weiler Sandgraben nicht länger über die beiden Stränge versorgt und entsorgt, die unter ihrem Betriebsgelände hindurchführen. Ihr eigener Anschluss soll bestehen bleiben; sie wendet sich allein gegen die Nutzung ihres Grund und Bodens für die Ver- und Entsorgung fremder Anwesen. Wirtschaftlich geht es ihr darum, das Quartier 7 und die Containerstellfläche wieder ohne Rücksicht auf eine fremde Leitungstrasse bewirtschaften zu können und die Gefahr weiterer Ausfälle abzuwenden, die ihre Anwuchsgarantie in Frage stellen.

Nicht Gegenstand des Auftrags sind der Ersatz der 9.400 EUR für die verlorenen Heister und ein etwaiger Anspruch auf Sanierung; der Bearbeitervermerk nimmt beides ausdrücklich aus.

Das Begehren ist damit auf ein Unterlassen gerichtet, und zwar in zwei Richtungen: kein Fremdabwasser im Schmutzwasserkanal, kein Trinkwasser für fremde Grundstücke in der Wasserleitung.

Hinweis: Der erste Schritt jeder …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.