Gespräche vor der Spielothek: Ordnungsrechtliches Ansprechverbot und Fortsetzungsfeststellungsklage
Sachverhalt
An der Berliner Straße in Wuppertal-Barmen betreibt die Talgrund Automaten GmbH seit 2016 die Spielothek „Silberpfeil“. Der Eingang öffnet sich unmittelbar auf den Bürgersteig, der an dieser Stelle rund vier Meter breit ist. Geöffnet ist täglich von 12 bis 24 Uhr.
Der eingetragene Verein „Wendepunkt“ (W) wird von einer freien evangelischen Gemeinde getragen. Seine Satzung nennt als Zweck, Menschen zu begleiten, die beim Spiel an Automaten die Kontrolle über ihr Geld verloren haben; die Mitglieder verstehen diese Zuwendung ausdrücklich als Vollzug ihres Glaubens. Seit Oktober 2023 stehen donnerstags bis samstags zwischen 18 und 22 Uhr zwei Ehrenamtliche des W auf dem Bürgersteig vor dem Eingang. Beate Rockenfeller, die selbst neun Jahre lang an Automaten gespielt hat, wendet sich an Personen, die auf die Tür zugehen, und fragt, ob sie kurz Zeit für ein Gespräch hätten. Wer zustimmt, bekommt ein Kärtchen mit der Rufnummer der Vereinsberatungsstelle und die Einladung, in den …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Die Klage hat Erfolg, soweit sie zulässig (A.) und begründet (B.) ist. Da der angegriffene Verwaltungsakt nach Klageerhebung seine Wirkung verloren haben könnte, ist zunächst zu klären, in welcher Gestalt das Begehren des W weiterverfolgt werden kann.
A. Zulässigkeit der Klage
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 I 1 VwGO eröffnet, wenn eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegt und die Sache nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist.
Wann eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich ist, bestimmt sich nach der Rechtsnatur der Normen, aus denen sich die Berechtigung der Behörde ergibt. Nach der herrschenden modifizierten Subjektstheorie ist das der Fall, wenn die für den Streit maßgeblichen Rechtssätze einen Träger hoheitlicher Gewalt gerade in dieser Eigenschaft berechtigen oder verpflichten, also Sonderrecht des Staates bilden. Streitentscheidend sind hier die …
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