Umzug der Zahnarztpraxis-GbR: Widerspruchsrecht, Gesellschafterhaftung und Scheingesellschafter nach MoPeG
Sachverhalt
Beteiligte
- A, B und C: Zahnärzte, Gesellschafter der „Praxis für Zahngesundheit" (P), einer GbR; im Gesellschaftsvertrag ist Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung vereinbart.
- D: Zahnarzt; soll ab 1.8.2023 als Angestellter der GbR mitarbeiten.
- V: Bekannter des B, Eigentümer der gemieteten Räume.
Geschehen
Fall „Umzugsentscheidung und Mietvertrag"
- Die Praxis läuft gut; A, B und C sind sich grundsätzlich einig, in größere Räume umzuziehen.
- A und B haben ein passendes Objekt im Auge: Räumlichkeiten von V, ortsüblich und angemessen, etwa zwei Kilometer vom bisherigen Standort entfernt in günstiger Lage.
- C lehnt ab, da sich sein Arbeitsweg verlängern würde, und erklärt gegenüber A und B Widerspruch.
- B hält den Widerspruch für willkürlich und gesellschaftsschädigend.
- A schließt am 15.2.2023 namens der GbR mit V den Mietvertrag; die neuen Räume werden zum 1.4.2023 bezogen.
Fall „Ausscheiden des C und Anstellung des D"
- C scheidet zum 1.6.2023 wirksam aus der GbR …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Vorbemerkung: Die Lösung legt das durch das MoPeG geänderte Personengesellschaftsrecht zugrunde (vgl. Bachmann NJW 2021, 3073; Wertenbruch JZ 2023, 78).
A. Anspruch des V gegen die GbR P auf Zahlung von 1.500 EUR
Obersatz: Der Anspruch könnte sich aus §§ 280 I, 241 II BGB iVm dem Mietvertrag oder aus § 823 I BGB ergeben.
I. §§ 280 I, 241 II BGB
1. Schuldverhältnis – Wirksamkeit des Mietvertrags trotz Widerspruchs
Definition: Nach § 715 IV BGB unterbleibt eine Geschäftsführungsmaßnahme, wenn ein Gesellschafter widerspricht; § 720 III 2 BGB stellt klar, dass eine Beschränkung der Vertretungsmacht Dritten gegenüber unwirksam ist.
Streitstand zur Pflichtwidrigkeit des Widerspruchs: Pflichtwidrig ist ein Widerspruch jedenfalls, wenn er willkürlich oder treuepflichtwidrig erklärt wird (BGH NJW 1986, 844; MüKoBGB/Schäfer, 9. Aufl., § 715 Rn. 53). Dem Widersprechenden steht ein weiter Beurteilungsspielraum zu.
Streitentscheid: Der Widerspruch des C beruht auf der bloßen Verlängerung …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.