Laserscanner im Architekturbüro: Widerspruch, Gesellschafterhaftung und Scheingesellschafter
Sachverhalt
Rieke Osterloh (R) und Thea Kolbeck (T) sind Architektinnen, Simon Trautvetter (S) ist Architekt. Seit 2019 planen sie in Erfurt unter dem gemeinsamen Namen „Fluchtpunkt Architektur“ (F) Bauvorhaben und überwachen deren Ausführung. Ihr formfrei geschlossener Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass jede und jeder von ihnen die Geschäfte des Büros allein führen und das Büro allein nach außen vertreten darf. In ein Register ist F nie eingetragen worden.
Im Frühjahr 2025 übernimmt F den Auftrag, eine stillgelegte Malzfabrik am Erfurter Nordbahnhof aufzumessen und ihre Sanierung zu planen. Für die verwinkelten Hallen brauchen R und S einen terrestrischen 3D-Laserscanner samt Stativ und Auswertesoftware. Ulf Nannen (U) vermietet solche Geräte. Sein Angebot — 1.150 EUR monatlich bei achtzehn Monaten Laufzeit — liegt am unteren Rand des Marktüblichen, und ein gleichwertiges Gerät ist kurzfristig nirgends sonst zu bekommen. Ohne den Scanner wäre das Aufmaß in der Frist, die der Bauherr gesetzt …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Hinweis: Das Gutachten beruht auf dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wie es seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts am 1.1.2024 in den §§ 705 bis 740c BGB steht. Wer noch mit dem Gesamthandsvermögen, mit der Vertretungsregel des früheren § 714 BGB oder mit einer Analogie zu den handelsrechtlichen Haftungsvorschriften alter Fassung arbeitet, prüft ein Gesetz, das es nicht mehr gibt. Die Aufgabe lebt davon, dass die neuen Vorschriften sicher gefunden und ihrem Wortlaut nach angewendet werden.
A. Ansprüche des U gegen die Gesellschaft F auf Zahlung von 3.800 EUR
U könnte gegen F einen Anspruch auf Zahlung von 3.800 EUR haben. Das setzt voraus, dass F überhaupt Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, denn Schuldnerin einer Verbindlichkeit kann nur sein, wer rechtsfähig ist. Erst danach ist zu fragen, welche Verbindlichkeit sie treffen könnte.
I. Rechtsfähigkeit der F
1. Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.