Karte zurück, Fisch behalten: Computerbetrug, Diebstahl am Kassenautomaten und Geldwäsche
Sachverhalt
Ruben Kastner (R) ist Bauzeichner in einem Ingenieurbüro und angelt an den Wochenenden am Mühlensee, den der Kreisanglerverband Auental (N) bewirtschaftet. Wer dort ohne Vereinsmitgliedschaft angeln möchte, braucht eine Gastkarte des N. Die Wochengastkarte kostet 48 EUR und gilt sieben Tage. N bewirbt sie mit dem Versprechen, seine Gäste sollten „bei schlechtem Wetter nicht auf ihrem Geld sitzen bleiben“: Eine unbenutzte Wochengastkarte kann bis 24 Uhr des letzten Gültigkeitstages über das Verbandsportal „Mein Gewässerkonto“ zum vollen Preis zurückgegeben werden. Ob eine Karte benutzt worden ist, erfährt N ausschließlich über seine ehrenamtlichen Fischereiaufseher. Nur wenn ein Aufseher den auf der Karte aufgedruckten Zahlencode mit seinem Handgerät ausliest, wird die Karte im System des N als benutzt geführt. Unterbleibt eine Aufsichtsrunde, bleibt sie dort als unbenutzt gespeichert. Im Portal erscheint die Schaltfläche für eine Rückgabe nur bei Karten, deren Code kein Aufseher …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Erster Tatkomplex: Die zurückgegebene Wochengastkarte
A. Strafbarkeit des R gem. § 263 I StGB durch den Erwerb der Gastkarte
R könnte sich dadurch, dass er die Wochengastkarte bei M erwarb, wegen Betrugs gegenüber M und zum Nachteil des N gem. § 263 I StGB strafbar gemacht haben.
I. Objektiver Tatbestand
1. Täuschung über Tatsachen
Dazu müsste R zunächst über Tatsachen getäuscht haben. Tatsachen sind alle Geschehnisse und Zustände der Gegenwart oder der Vergangenheit, die einem Beweis zugänglich sind. Erfasst werden auch sogenannte innere Tatsachen, also gegenwärtige Absichten, Vorstellungen und Willensrichtungen einer Person; sie lassen sich zwar nur mittelbar, über äußere Anzeichen, feststellen, sind damit aber nicht weniger beweisbar als äußere Vorgänge. Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten auf die Vorstellung eines anderen einwirkt, um bei diesem ein Bild von der Wirklichkeit zu erzeugen, das der Wirklichkeit nicht entspricht. Sie kann ausdrücklich …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.