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title: "Klausur: Stoffballen und Globalzession: Vorbehaltseigentum, Verarbeitung und Sicherungsübereignung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/stoffballen-und-globalzession-vorbehaltseigentum-verarbeitung-und-sicherungsuebereignung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-09-06T16:23:05+00:00"
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# Stoffballen und Globalzession: Vorbehaltseigentum, Verarbeitung und Sicherungsübereignung

*Themen:* Kreditsicherungsrecht, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Globalzession, Sicherungsübereignung, Verarbeitung

## Sachverhalt

Justus Hemmerling (L) betreibt in Bielefeld unter der Firma Hemmerling Textilien e.K. einen Großhandel mit Web- und Wirkwaren. Zu seinen Kunden gehört seit Jahren die Duffner Wäschekonfektion GmbH (S) mit Sitz in Krefeld, Uerdinger Straße 112. S näht aus zugekauften Stoffen Klinikwäsche, Bettgarnituren und OP-Mäntel und verkauft sie an Krankenhausausstatter.

Am 3. Februar 2022 räumte die Vereinigte Kreditbank AG (B) der S eine Kontokorrentlinie über 900.000 EUR ein. Im Sicherungsvertrag vom selben Tag heißt es unter Ziffer 6.1: „Der Sicherungsgeber tritt hiermit sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen seine Abnehmer an die Bank ab." Ziffer 7.3 lautet: „Die Bank ist verpflichtet, Forderungen, die mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt eines Warenlieferanten belastet sind, auf Verlangen des Sicherungsgebers freizugeben." Ziffer 8.1 bestimmt: „Der Sicherungsgeber übereignet der Bank sämtliche in Halle 3 des Betriebsgrundstücks …

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## Lösung (Gutachtenstil)

### Frage 1

L verlangt von A insgesamt 120.500 EUR. Der Betrag setzt sich aus zwei selbständigen Kaufpreisforderungen zusammen, die getrennt zu prüfen sind: 96.000 EUR aus dem Kaufvertrag vom 18. Juni 2025 über die 4.800 Bettwäschegarnituren und 24.500 EUR aus dem Kaufvertrag vom 3. April 2025 über die Klinikwäsche. Beide Forderungen sind in der Person der S entstanden; L kann sie nur geltend machen, wenn sie nach § 398 BGB auf ihn übergegangen sind. Weil ihr weiteres Schicksal auseinanderfällt — die eine ist offen, auf die andere hat A bereits gezahlt —, sind sie nacheinander zu untersuchen.

### A. Anspruch des L gegen A auf Zahlung von 96.000 EUR aus § 433 II BGB in Verbindung mit § 398 BGB

L könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung von 96.000 EUR aus § 433 II BGB in Verbindung mit § 398 BGB haben. Das setzt voraus, dass in der Person der S eine Kaufpreisforderung gegen A entstanden ist, dass diese Forderung auf L übergegangen und dass sie weder erloschen noch in ihrer Durchsetzbarkeit …

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
