Klausur · Schwer

Sprudel aus den Vogesen: Mehrwegflaschen, Pfandpflicht und die Warenverkehrsfreiheit

Warenverkehrsfreiheit Maßnahme gleicher Wirkung Verpackungsrecht Anwendungsvorrang Anfechtungsklage

Sachverhalt

Die Fontaris Getränke GmbH (F) mit Sitz in Lahr betreibt seit 2013 einen Getränkeimport. Ihr einziges Handelsgut ist natürliches Mineralwasser, das die Valbrune Eaux Minérales (V) an ihrer Quelle in den südlichen Vogesen gewinnt und unmittelbar dort abfüllt. V verwendet ausschließlich 0,75-Liter-Glasflaschen aus einem lothringischen Flaschenpool, den eine Genossenschaft ostfranzösischer Quellbetriebe seit 1974 unterhält und an dem V beteiligt ist. Die Flaschen tragen kein aufgedrucktes Zeichen, sondern eine in den Boden eingeprägte Poolmarke; sie werden nach der Rückgabe gespült, auf Risse geprüft und erneut befüllt. Eine Flasche erreicht im Durchschnitt vierundzwanzig Umläufe, bevor sie eingeschmolzen wird.

F liefert das Wasser in Zwölferkästen an Getränkefachmärkte. Ihre mit weitem Abstand wichtigste Abnehmerin ist die Rebenhof Getränkemärkte GmbH (R), die dreihundertzehn Märkte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland unterhält. F berechnet R für jede Flasche ein …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Die Klage der F hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit der Klage

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Der Verwaltungsrechtsweg müsste nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet sein. Das setzt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art voraus, für die keine abdrängende Sonderzuweisung besteht. Eine aufdrängende Sonderzuweisung ist hier nicht ersichtlich, so dass es auf die Generalklausel ankommt.

Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird. Maßgeblich ist nach der modifizierten Subjektstheorie, ob die für den Streit entscheidenden Vorschriften einen Träger hoheitlicher Gewalt gerade in dieser Eigenschaft berechtigen oder verpflichten. Streitentscheidend sind hier § 62 KrWG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 VerpackG sowie § 31 Abs. 1 VerpackG. § 62 KrWG ermächtigt allein die zuständige Behörde und damit einen Hoheitsträger als …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 9,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.