Kuhglocken in der Rebenstraße: Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Versammlungsauflösung
Sachverhalt
Tilman Ferres (F) bewirtschaftet in der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Sanderath in fünfter Generation einen Weinbaubetrieb und führt den Vorsitz des örtlichen Winzervereins. Am Dienstag, dem 14. April 2026, stellt Dr. Isabell Grewe (G), Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz, auf einer Pressekonferenz in Mainz das Vorhaben der Landesregierung vor, die Rebflächen rund um Sanderath noch im laufenden Monat durch Rechtsverordnung zu einem Wasserschutzgebiet zu erklären. Für die Betriebe sollen dann enge Grenzen bei Düngung und Pflanzenschutz gelten.
F sieht darin den Anfang vom Ende des Weinbaus im Ort. Um 17:40 Uhr verschickt er über den E-Mail-Verteiler des Winzervereins einen Aufruf und lässt ihn zusätzlich über eine Telefonkette weitergeben: Man treffe sich um 21:30 Uhr in der Rebenstraße in Sanderath, und zwar unmittelbar vor dem Wohnhaus der G, die dort mit ihrer Familie lebt. Wer könne, solle Kuhglocken und Signalhörner mitbringen; zwei …
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Lösung (Gutachten)
Die Klage des F führt zum Erfolg, soweit das Verwaltungsgericht sie für zulässig hält und sie sich in der Sache als begründet erweist.
A. Zulässigkeit
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Zunächst müsste der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offenstehen. Eine aufdrängende Sonderzuweisung, die den Streit unabhängig von seiner Rechtsnatur den Verwaltungsgerichten zuwiese, besteht nicht. Maßgeblich ist daher die Generalklausel des § 40 I 1 VwGO: Erforderlich ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist.
Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen Recht angehört, beurteilt sich nach dem Charakter derjenigen Vorschrift, von deren Auslegung der Ausgang des Rechtsstreits abhängt. F greift die polizeiliche Auflösung seiner Versammlung an; deren Schicksal hängt an § 15 III, I VersammlG.
Dieses Gesetz ist in Rheinland-Pfalz weiterhin anwendbar. Mit der Föderalismusreform des …
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