Sparring ohne Kopfschutz: Gefährliche Körperverletzung, Einwilligung und Todesfolge
Sachverhalt
Emil Kaltenborn (E), 24 Jahre alt und von Beruf Vermessungstechniker, trainiert seit drei Jahren zweimal in der Woche Kickboxen im Kampfsportzentrum Hagelstein, einem Studio im Erdgeschoss eines ehemaligen Speditionsgebäudes am Drehbergweg 12 in Kassel. Für Samstag, den 4. April 2026, hat er sich erstmals zu einem Amateurturnier angemeldet. Inhaber des Studios und dort einziger hauptamtlicher Trainer ist Moritz Vogelsang (M), 43 Jahre alt, Inhaber einer Trainer-B-Lizenz. Nach den Mitgliedsverträgen, die jedes Mitglied unterschreibt, „leitet und beaufsichtigt“ M das gesamte Training.
Neben der Tür des Trainingsraums hängt, ebenfalls von jedem Mitglied unterschrieben, die Studioordnung. Sie bestimmt: Sparring ist nur mit Kopfschutz, Mundschutz, Sechzehn-Unzen-Handschuhen sowie Tief- und Schienbeinschutz gestattet und findet ausschließlich unter der Aufsicht eines Trainers statt; die Trefferwucht ist auf leichten bis mittleren Kontakt begrenzt; Schläge und Tritte gegen den Kopf eines …
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Lösung (Gutachten)
Vorbemerkung zum Aufbau
Der Fall zerfällt in zwei Tatkomplexe. Der erste umfasst das Sparring bis zum Ende der dritten Runde, der zweite die vierte Runde und den Tod des E. Diese Trennung ist nicht bloß erzählerisch, sondern rechtlich zwingend: Erst der Niederschlag in der dritten Runde schafft die Lage, an der die Wirksamkeit der Einwilligung, die Garantenpflicht des M und die Zurechnung des Todeserfolges scheitern oder gelingen. Innerhalb jedes Tatkomplexes wird nach Beteiligten geprüft, beginnend mit dem Haupttäter T, weil die Strafbarkeit des M in weiten Teilen von dessen Tat abhängt.
Hinweis: Die Gliederungsbuchstaben springen von H. auf J. Der Buchstabe I. wird auf der obersten Ebene bewusst übersprungen, weil er sich in einer Klausur mit fünfstufiger Gliederung nicht von der römischen Ziffer I. unterscheiden lässt. Das ist eine reine Formfrage, kostet aber in der Korrektur nichts und erspart Missverständnisse.
Erster Tatkomplex — Das Sparring bis zum Ende der dritten …
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