---
title: "Klausur: Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern? Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung der Einbürgerung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/sollte-die-einbuergerung-am-handschlag-scheitern-verpflichtungsklage-gegen-die-ablehnung-der-einbuergerung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-05-19T14:31:51+00:00"
---

# Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern? Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung der Einbürgerung

*Themen:* Verpflichtungsklage auf Einbürgerung; Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- L: libanesischer Staatsangehöriger; seit 2012 mit verschiedenen Aufenthaltstiteln rechtmäßig in Deutschland; mittlerweile unbefristete Aufenthaltserlaubnis; Facharzt in einem Krankenhaus in Hamburg; Kläger.
- Amt für Migration: Einbürgerungsbehörde.
- Widerspruchsbehörde.
- Z: salafistischer Gastprediger in der X-Moschee; vom Verfassungsschutz beobachtet.
- Ehefrau des L: deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens.

#### Geschehen

Fall „Persönliche Verhältnisse des L"

- L hat nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung absolviert und arbeitet seit 2021 als Facharzt in einem Krankenhaus in Hamburg.
- L spricht sehr gut Deutsch und hat einen Einbürgerungstest mit der erforderlichen Punktzahl bestanden.
- L ist mit dem Grundgesetz zufrieden.
- L nimmt seinen muslimischen Glauben ernst und besucht regelmäßig das Freitagsgebet in der X-Moschee im Stadtteil St. Georg.

Fall „Einbürgerungsantrag im Juni 2022"

- L stellt im Juni 2022 beim zuständigen Amt für Migration …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Zulässigkeit

Obersatz: Verpflichtungsklage iSv § 42 I Var. 2 VwGO.

#### I. Verwaltungsrechtsweg

Obersatz: § 40 I 1 VwGO.

Subsumtion: Streitentscheidende Norm ist § 10 I StAG; das StAG wendet sich nur an Hoheitsträger (Sonderrecht). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine abdrängende Sonderzuweisung.

#### II. Statthafte Klageart

Obersatz: Begehren iSv §§ 86 III, 88 VwGO; Verpflichtungsklage iSv § 42 I Var. 2 VwGO bei abgelehntem VA.

Subsumtion: Die Einbürgerung iSv § 10 I StAG ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; L begehrt deren Erlass nach Ablehnung; statthaft iSv § 42 I Var. 2 VwGO.

#### III. Klagebefugnis

Obersatz: Möglichkeitstheorie iSv § 42 II VwGO.

Subsumtion: § 10 I StAG gewährt einen gebundenen Anspruch („ist auf Antrag einzubürgern"); Verletzung in eigenen Rechten iSv § 42 II VwGO nicht offensichtlich ausgeschlossen.

#### IV. Vorverfahren

Subsumtion: Erfolglos durchgeführt iSv § 68 II, I VwGO.

#### V. Klagefrist

Obersatz: § 74 II, I VwGO; …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/sollte-die-einbuergerung-am-handschlag-scheitern-verpflichtungsklage-gegen-die-ablehnung-der-einbuergerung
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
