Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern? Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung der Einbürgerung
Sachverhalt
Beteiligte
- L: libanesischer Staatsangehöriger; seit 2012 mit verschiedenen Aufenthaltstiteln rechtmäßig in Deutschland; mittlerweile unbefristete Aufenthaltserlaubnis; Facharzt in einem Krankenhaus in Hamburg; Kläger.
- Amt für Migration: Einbürgerungsbehörde.
- Widerspruchsbehörde.
- Z: salafistischer Gastprediger in der X-Moschee; vom Verfassungsschutz beobachtet.
- Ehefrau des L: deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens.
Geschehen
Fall „Persönliche Verhältnisse des L"
- L hat nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung absolviert und arbeitet seit 2021 als Facharzt in einem Krankenhaus in Hamburg.
- L spricht sehr gut Deutsch und hat einen Einbürgerungstest mit der erforderlichen Punktzahl bestanden.
- L ist mit dem Grundgesetz zufrieden.
- L nimmt seinen muslimischen Glauben ernst und besucht regelmäßig das Freitagsgebet in der X-Moschee im Stadtteil St. Georg.
Fall „Einbürgerungsantrag im Juni 2022"
- L stellt im Juni 2022 beim zuständigen Amt für Migration …
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Lösung (Gutachten)
A. Zulässigkeit
Obersatz: Verpflichtungsklage iSv § 42 I Var. 2 VwGO.
I. Verwaltungsrechtsweg
Obersatz: § 40 I 1 VwGO.
Subsumtion: Streitentscheidende Norm ist § 10 I StAG; das StAG wendet sich nur an Hoheitsträger (Sonderrecht). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine abdrängende Sonderzuweisung.
II. Statthafte Klageart
Obersatz: Begehren iSv §§ 86 III, 88 VwGO; Verpflichtungsklage iSv § 42 I Var. 2 VwGO bei abgelehntem VA.
Subsumtion: Die Einbürgerung iSv § 10 I StAG ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; L begehrt deren Erlass nach Ablehnung; statthaft iSv § 42 I Var. 2 VwGO.
III. Klagebefugnis
Obersatz: Möglichkeitstheorie iSv § 42 II VwGO.
Subsumtion: § 10 I StAG gewährt einen gebundenen Anspruch („ist auf Antrag einzubürgern"); Verletzung in eigenen Rechten iSv § 42 II VwGO nicht offensichtlich ausgeschlossen.
IV. Vorverfahren
Subsumtion: Erfolglos durchgeführt iSv § 68 II, I VwGO.
V. Klagefrist
Obersatz: § 74 II, I VwGO; …
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