Klausur · Mittel

Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern? Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung der Einbürgerung

Verpflichtungsklage auf Einbürgerung; Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“

Sachverhalt

Beteiligte

  • L: libanesischer Staatsangehöriger; seit 2012 mit verschiedenen Aufenthaltstiteln rechtmäßig in Deutschland; mittlerweile unbefristete Aufenthaltserlaubnis; Facharzt in einem Krankenhaus in Hamburg; Kläger.
  • Amt für Migration: Einbürgerungsbehörde.
  • Widerspruchsbehörde.
  • Z: salafistischer Gastprediger in der X-Moschee; vom Verfassungsschutz beobachtet.
  • Ehefrau des L: deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens.

Geschehen

Fall „Persönliche Verhältnisse des L"

  • L hat nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung absolviert und arbeitet seit 2021 als Facharzt in einem Krankenhaus in Hamburg.
  • L spricht sehr gut Deutsch und hat einen Einbürgerungstest mit der erforderlichen Punktzahl bestanden.
  • L ist mit dem Grundgesetz zufrieden.
  • L nimmt seinen muslimischen Glauben ernst und besucht regelmäßig das Freitagsgebet in der X-Moschee im Stadtteil St. Georg.

Fall „Einbürgerungsantrag im Juni 2022"

  • L stellt im Juni 2022 beim zuständigen Amt für Migration …

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Lösung (Gutachten)

A. Zulässigkeit

Obersatz: Verpflichtungsklage iSv § 42 I Var. 2 VwGO.

I. Verwaltungsrechtsweg

Obersatz: § 40 I 1 VwGO.

Subsumtion: Streitentscheidende Norm ist § 10 I StAG; das StAG wendet sich nur an Hoheitsträger (Sonderrecht). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine abdrängende Sonderzuweisung.

II. Statthafte Klageart

Obersatz: Begehren iSv §§ 86 III, 88 VwGO; Verpflichtungsklage iSv § 42 I Var. 2 VwGO bei abgelehntem VA.

Subsumtion: Die Einbürgerung iSv § 10 I StAG ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; L begehrt deren Erlass nach Ablehnung; statthaft iSv § 42 I Var. 2 VwGO.

III. Klagebefugnis

Obersatz: Möglichkeitstheorie iSv § 42 II VwGO.

Subsumtion: § 10 I StAG gewährt einen gebundenen Anspruch („ist auf Antrag einzubürgern"); Verletzung in eigenen Rechten iSv § 42 II VwGO nicht offensichtlich ausgeschlossen.

IV. Vorverfahren

Subsumtion: Erfolglos durchgeführt iSv § 68 II, I VwGO.

V. Klagefrist

Obersatz: § 74 II, I VwGO; …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.