Klausur · Schwer

Skimming, gefälschte EC-Karte und versuchter Computerbetrug

Computer- Vermögens- und Urkundsdelikte Versuch und mittelbare Täterschaft

Sachverhalt

Beteiligte

  • A: Schuldnerin der V (50 EUR); Gläubigerin gegen F (50 EUR aus verlorener Wette); baut die Front eines EC-Karten-Automaten als Skimming-Attrappe nach
  • F: Schuldner der A (50 EUR); Kunde der B-Bank; hebt täglich am Automaten Geld ab
  • V: Freundin der A; Gläubigerin der A (50 EUR)
  • B-Bank: betreibt drei in eine Hauswand integrierte echte EC-Automaten

Geschehen

Fall „Automaten-Attrappe"

F hat eine Wette gegen A verloren, weigert sich aber, die vereinbarten 50 EUR zu zahlen. A fühlt sich berechtigt, sich die 50 EUR direkt zu nehmen. Sie baut die Front eines EC-Karten-Geldautomaten nach und setzt darin ein Karten-Lesegerät mit Bildschirm, Tastatur und Steuereinheit ein. Das Programm ist so gestaltet, dass eine für EC-Automaten übliche Aufforderung erscheint, die Karte einzuführen; das Gerät liest sämtliche auf der Karte gespeicherten Informationen aus, fordert die PIN an und speichert die Daten („Skimming"). Anschließend zeigt es eine fingierte Leitungsstörung an, gibt …

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Lösung (Gutachten)

Erster Tatkomplex: Automaten-Attrappe — Strafbarkeit der A

I. Sachbeschädigung am Automaten, § 303 StGB

Obersatz / Subsumtion

A hinterließ keine bleibenden Schäden am echten Automaten. Eine Sachbeschädigung kann zwar in der Befestigung von Aufsätzen liegen (BGHSt 44, 34; Otto NStZ 1998, 513) — die bloße zeitweilige Funktionsunterdrückung genügt jedoch nicht.

Ergebnis

Keine Strafbarkeit.

II. Computersabotage, § 303 b StGB

Obersatz / Subsumtion

Definition

Erhebliche Störung iSd § 303 b StGB liegt erst bei nicht unerheblicher Beeinträchtigung des Ablaufs vor.

Die kurzzeitige Blockade eines einzelnen Automaten der B-Bank erfüllt diesen Schweregrad nicht.

Ergebnis

Keine Strafbarkeit.

III. Diebstahl der EC-Karten, § 242 StGB

Obersatz / Subsumtion

Die Kunden geben ihren Gewahrsam an den Karten beim Einschieben freiwillig — wenn auch temporär — auf; es liegt keine Wegnahme vor. Auch eine Zueignungsabsicht würde fehlen.

Ergebnis

Keine Strafbarkeit.

IV. Unterschlagung, § 246 …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.