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title: "Klausur: SEM-Vertrag: Vertragsstrafe, Kündigung und Vollstreckung nach Prozessvergleich"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/sem-vertrag-vertragsstrafe-kuendigung-und-vollstreckung-nach-prozessvergleich"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-19T13:05:57+00:00"
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# SEM-Vertrag: Vertragsstrafe, Kündigung und Vollstreckung nach Prozessvergleich

*Themen:* AGB, vertragliche Schuldverhältnisse, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- K-GmbH (K): Kaffee-Seminaranbieterin auf „www.becoming-barista.de"; Auftraggeberin und spätere Klägerin
- B-UG (haftungsbeschränkt) (B): Start-up für Suchmaschinen-Marketing; Auftragnehmerin und Klauselverwenderin; vertreten durch G
- G: Geschäftsführerin der B
- X: Selbstständiger Werbetexter, von B beauftragt
- R: Rechtsanwältin der B in der Abwandlung

#### Geschehen

Vertragsschluss

Nach schwachem Umsatz 2018 schließen K und B mit Wirkung zum 1.3.2019 einen von B vorformulierten und mehrfach verwendeten „SEM-Vertrag". Auszüge:

- Präambel: B beschränkt ihren Kundenkreis bis Ende 2021 auf das zur Kostendeckung erforderliche Maß und finanziert sich allein über monatliche Entgelte.
- § 1: Auftrag zur Durchführung von Online-Marketing für die Internetseite der K.
- § 3 I: B unterbreitet regelmäßig SEO-/SEA-Empfehlungen, definiert Schlüsselbegriffe, verfasst Werbetexte und platziert sie online.
- § 3 II: Ein Erfolg ist nicht geschuldet; eine Steigerung der Besuchszahlen wird …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Ausgangsfall — Erfolgsaussichten von Klage und Widerklage

#### A. Klage: Anspruch K gegen B auf Zahlung von 5.000 EUR

Wegen wirksamer Teilrücknahme (§ 269 I ZPO) ist nur über den verbliebenen Streitwert von 5.000 EUR zu entscheiden (§§ 269 III 1 Hs. 1, 696 I 4, 308 I 1 ZPO).

#### I. Zulässigkeit — sachliche Zuständigkeit

#### Obersatz

Das angerufene Amtsgericht müsste sachlich zuständig sein (§§ 71 I, 23 Nr. 1 GVG, Streitwertgrenze 5.000 EUR).

#### Voraussetzungen

- Streitwert ≤ 5.000 EUR im maßgeblichen Zeitpunkt
- Keine perpetuatio fori (§ 261 III Nr. 2 ZPO)

#### Subsumtion

Der Mahnantrag lautete ursprünglich auf 7.500 EUR — nach allgemeinen Regeln folgte daraus die Zuständigkeit des Landgerichts. § 696 III ZPO bezieht die Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids zurück.

Streitstand zur Reichweite des § 261 III Nr. 2 ZPO im Mahnverfahren

- Strenge Anwendung: Auch bei nachträglicher Streitwertreduktion bleibt es bei der ursprünglichen sachlichen Zuständigkeit.
- Teleologische …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/sem-vertrag-vertragsstrafe-kuendigung-und-vollstreckung-nach-prozessvergleich
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
