Rezepturen aus Urgetreide: AGB-Vertragsstrafe, Kündigung und Vollstreckung aus wirkungslosem Titel
Sachverhalt
Weil der Rohertrag ihrer Verkaufsstellen im Geschäftsjahr 2023 spürbar eingebrochen war, entschließt sich die Mühlenhof Backstuben GmbH (M), die in Lüneburg eine handwerkliche Backstube mit vier Verkaufsstellen unterhält und daneben drei Hofläden im Umland beliefert, ihr Angebot auf Gebäcke aus alten Getreidearten umzustellen. Auf einer Ausstellung des Lebensmittelhandwerks in Bremen kommt sie mit der Feinsinn Genussberatung UG (haftungsbeschränkt) (F) ins Gespräch. Zum 1.7.2024 unterzeichnen M und F ein von F vorformuliertes Bedingungswerk, das F in unveränderter Gestalt schon gegenüber einer Vielzahl anderer Betriebe eingesetzt hat. Es lautet auszugsweise:
„Vereinbarung über die laufende Sortimentsbegleitung
Vorbemerkung
Die Feinsinn Genussberatung UG (haftungsbeschränkt) begleitet handwerkliche Lebensmittelbetriebe bei der Erneuerung ihres Angebots. Damit sie in ihren Empfehlungen frei bleibt, trägt sie sich allein aus den laufenden Beiträgen der von ihr begleiteten Betriebe; …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Frage 1: Erfolgsaussichten von Klage und Widerklage
A. Klage der M gegen F auf Zahlung von 9.600 EUR
Die Klage hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.
I. Umfang des Verfahrensgegenstands nach der teilweisen Rücknahme
Zunächst ist zu klären, worüber überhaupt zu befinden ist. M hat ihren Antrag in Höhe von 4.400 EUR zurückgenommen. Die Rücknahme bedarf nach § 269 I ZPO bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung der Gegenseite zur Hauptsache keiner Zustimmung; erklärt wurde sie hier vor dem Termin vom 14.10.2025. Nach § 269 III 1 Hs. 1 ZPO ist der Rechtsstreit in diesem Umfang als nicht anhängig geworden anzusehen. Zu entscheiden bleibt daher über 9.600 EUR, und über diesen Betrag hinaus darf das Gericht nach § 308 I 1 ZPO nichts zusprechen.
Hinweis: Die Rücknahme ist keine bloße Rechenoperation, sondern verändert den Streitgegenstand. Wer sie übergeht, prüft anschließend die falsche Summe und verliert im Zuständigkeitsabschnitt den entscheidenden Anknüpfungspunkt. …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.