Klausur · Schwer

SEM-Vertrag: Vertragsstrafe, Kündigung und Vollstreckung nach Prozessvergleich

AGB vertragliche Schuldverhältnisse Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • K-GmbH (K): Kaffee-Seminaranbieterin auf „www.becoming-barista.de"; Auftraggeberin und spätere Klägerin
  • B-UG (haftungsbeschränkt) (B): Start-up für Suchmaschinen-Marketing; Auftragnehmerin und Klauselverwenderin; vertreten durch G
  • G: Geschäftsführerin der B
  • X: Selbstständiger Werbetexter, von B beauftragt
  • R: Rechtsanwältin der B in der Abwandlung

Geschehen

Vertragsschluss

Nach schwachem Umsatz 2018 schließen K und B mit Wirkung zum 1.3.2019 einen von B vorformulierten und mehrfach verwendeten „SEM-Vertrag". Auszüge:

  • Präambel: B beschränkt ihren Kundenkreis bis Ende 2021 auf das zur Kostendeckung erforderliche Maß und finanziert sich allein über monatliche Entgelte.
  • § 1: Auftrag zur Durchführung von Online-Marketing für die Internetseite der K.
  • § 3 I: B unterbreitet regelmäßig SEO-/SEA-Empfehlungen, definiert Schlüsselbegriffe, verfasst Werbetexte und platziert sie online.
  • § 3 II: Ein Erfolg ist nicht geschuldet; eine Steigerung der Besuchszahlen wird …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Ausgangsfall — Erfolgsaussichten von Klage und Widerklage

A. Klage: Anspruch K gegen B auf Zahlung von 5.000 EUR

Wegen wirksamer Teilrücknahme (§ 269 I ZPO) ist nur über den verbliebenen Streitwert von 5.000 EUR zu entscheiden (§§ 269 III 1 Hs. 1, 696 I 4, 308 I 1 ZPO).

I. Zulässigkeit — sachliche Zuständigkeit

Obersatz

Das angerufene Amtsgericht müsste sachlich zuständig sein (§§ 71 I, 23 Nr. 1 GVG, Streitwertgrenze 5.000 EUR).

Voraussetzungen

  • Streitwert ≤ 5.000 EUR im maßgeblichen Zeitpunkt
  • Keine perpetuatio fori (§ 261 III Nr. 2 ZPO)

Subsumtion

Der Mahnantrag lautete ursprünglich auf 7.500 EUR — nach allgemeinen Regeln folgte daraus die Zuständigkeit des Landgerichts. § 696 III ZPO bezieht die Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids zurück.

Streitstand zur Reichweite des § 261 III Nr. 2 ZPO im Mahnverfahren

  • Strenge Anwendung: Auch bei nachträglicher Streitwertreduktion bleibt es bei der ursprünglichen sachlichen Zuständigkeit.
  • Teleologische …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.