SEM-Vertrag: Vertragsstrafe, Kündigung und Vollstreckung nach Prozessvergleich
Sachverhalt
Beteiligte
- K-GmbH (K): Kaffee-Seminaranbieterin auf „www.becoming-barista.de"; Auftraggeberin und spätere Klägerin
- B-UG (haftungsbeschränkt) (B): Start-up für Suchmaschinen-Marketing; Auftragnehmerin und Klauselverwenderin; vertreten durch G
- G: Geschäftsführerin der B
- X: Selbstständiger Werbetexter, von B beauftragt
- R: Rechtsanwältin der B in der Abwandlung
Geschehen
Vertragsschluss
Nach schwachem Umsatz 2018 schließen K und B mit Wirkung zum 1.3.2019 einen von B vorformulierten und mehrfach verwendeten „SEM-Vertrag". Auszüge:
- Präambel: B beschränkt ihren Kundenkreis bis Ende 2021 auf das zur Kostendeckung erforderliche Maß und finanziert sich allein über monatliche Entgelte.
- § 1: Auftrag zur Durchführung von Online-Marketing für die Internetseite der K.
- § 3 I: B unterbreitet regelmäßig SEO-/SEA-Empfehlungen, definiert Schlüsselbegriffe, verfasst Werbetexte und platziert sie online.
- § 3 II: Ein Erfolg ist nicht geschuldet; eine Steigerung der Besuchszahlen wird …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Ausgangsfall — Erfolgsaussichten von Klage und Widerklage
A. Klage: Anspruch K gegen B auf Zahlung von 5.000 EUR
Wegen wirksamer Teilrücknahme (§ 269 I ZPO) ist nur über den verbliebenen Streitwert von 5.000 EUR zu entscheiden (§§ 269 III 1 Hs. 1, 696 I 4, 308 I 1 ZPO).
I. Zulässigkeit — sachliche Zuständigkeit
Obersatz
Das angerufene Amtsgericht müsste sachlich zuständig sein (§§ 71 I, 23 Nr. 1 GVG, Streitwertgrenze 5.000 EUR).
Voraussetzungen
- Streitwert ≤ 5.000 EUR im maßgeblichen Zeitpunkt
- Keine perpetuatio fori (§ 261 III Nr. 2 ZPO)
Subsumtion
Der Mahnantrag lautete ursprünglich auf 7.500 EUR — nach allgemeinen Regeln folgte daraus die Zuständigkeit des Landgerichts. § 696 III ZPO bezieht die Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids zurück.
Streitstand zur Reichweite des § 261 III Nr. 2 ZPO im Mahnverfahren
- Strenge Anwendung: Auch bei nachträglicher Streitwertreduktion bleibt es bei der ursprünglichen sachlichen Zuständigkeit.
- Teleologische …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.