---
title: "Klausur: Schmiergeld im Kanal: Amtsträgerbegriff, Unrechtsvereinbarung und Submissionsabsprache"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/schmiergeld-im-kanal-amtstraegerbegriff-unrechtsvereinbarung-und-submissionsabsprache"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-09-06T15:44:17+00:00"
---

# Schmiergeld im Kanal: Amtsträgerbegriff, Unrechtsvereinbarung und Submissionsabsprache

*Themen:* Amtsdelikte, Bestechlichkeit und Bestechung, Submissionsabsprache, Untreue, Vergaberecht

## Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband Kirmsetal (V) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wurde 1963 auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes errichtet und nimmt für sein Verbandsgebiet die Unterhaltung der Gewässer und die Abwasserbeseitigung wahr; die Gemeinden Bardenstedt und Wülpke haben ihm ihre Abwasserbeseitigungspflicht durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen. Verbandsmitglieder sind neben diesen beiden Gemeinden auch die Papierfabrik Lohbrede GmbH, deren Kühlwasser über das Verbandsnetz abgeleitet wird und die zwei der fünfzehn Stimmen in der Verbandsversammlung hält. Die Verbandssatzung bedurfte der Genehmigung der Aufsichtsbehörde; der Landkreis führt über V die Rechtsaufsicht und kann Beschlüsse beanstanden. V erhebt von seinen Mitgliedern Verbandsbeiträge durch schriftlichen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und treibt Rückstände im Verwaltungszwangsverfahren bei. Der Haushalt umfasst jährlich rund 14 Millionen Euro; der ehrenamtliche Vorstand aus …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Erster Teil: Strafbarkeit des Z

### A. Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit durch die Annahme von 45.000 Euro, § 332 I 1, III StGB

Z könnte sich wegen Bestechlichkeit nach § 332 I 1, III StGB strafbar gemacht haben, indem er sich am 9. September 2024 gegenüber B und M bereit zeigte, den Sanierungsauftrag an R zu vergeben, und dafür in drei Raten insgesamt 45.000 Euro in bar entgegennahm.

#### I. Objektiver Tatbestand

##### 1. Z als tauglicher Täter

§ 332 I 1 StGB ist ein echtes Sonderdelikt: Der Kreis möglicher Täter ist auf drei Personengruppen beschränkt, nämlich auf Amtsträger, auf Europäische Amtsträger und auf jene, die für den öffentlichen Dienst förmlich verpflichtet worden sind. Zur zweiten Gruppe zählt Z ersichtlich nicht, weil ihn nichts mit Einrichtungen der Europäischen Union verbindet. Zu prüfen bleiben die Amtsträgerstellung nach § 11 I Nr. 2 StGB und, hilfsweise, die besondere Verpflichtung nach § 11 I Nr. 4 StGB.

###### a) Amtsträger nach § 11 I Nr. 2 lit. c StGB

Z ist weder Beamter …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/schmiergeld-im-kanal-amtstraegerbegriff-unrechtsvereinbarung-und-submissionsabsprache
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
