Klausur · Schwer

Scheidungsfolgen: Schwiegerschenkung, Schlüsselgewalt und Großeltern-Umgangsrecht

Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern Abgrenzung der Schenkung zu einer unbenannten Zuwendung Mitverpflichtung eines Ehegatten Schadensersatz bei Verstoß gegen das großelterliche Umgangsrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • F (Fabienne Müller): Projektmanagerin (Nettomonatsverdienst 3.000 EUR); Ehefrau des M; Mutter der T
  • M (Michael Müller): Projektmanager (Nettomonatsverdienst 3.000 EUR); Alleineigentümer des späteren Familienhauses
  • T: gemeinsame Tochter
  • V (Valentin Krämer): Vater der F
  • B-Bank: kreditierende Bank des M
  • S (S-Energie AG): Stromlieferantin
  • O (Ottilie Müller): Großmutter (mütterliche Bindung zu T)
  • R (R-Touristik GmbH): Reiseveranstalter

Geschehen

Fall „Hauserwerb mit Schwiegerschenkung"

F und M heiraten im Juli 2010; im Oktober 2010 wird T geboren. Im Februar 2015 zieht die Familie in ein Haus im Saarbrücker Stadtteil St. Johann. Das Grundstück hat M kurz zuvor zu einem Kaufpreis von 300.000 EUR erworben — Alleineigentum des M. Zur Finanzierung nimmt M ein Darlehen von 250.000 EUR bei der B-Bank auf. Weitere 50.000 EUR überweist V im Januar 2015 auf das Konto des M. V geht davon aus, dass das Geld zur Finanzierung des Hauses als Familienwohnsitz verwendet …

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Lösung (Gutachten)

A. Aufgabe 1 — V gegen M auf 50.000 EUR

I. Darlehensrückzahlung, § 488 I 2 BGB

Obersatz / Subsumtion

Konkludente Handdarlehensvereinbarungen sind möglich (Palandt/Weidenkaff, 77. Aufl. 2018, § 488 Rn. 1). § 492 I BGB greift mangels Verbraucherdarlehens (zwei Verbraucher, MüKoBGB/Schürnbrand, 7. Aufl. 2016, § 491 Rn. 4) nicht.

Aus der bloßen Hingabe folgt aber keine Rückzahlungspflicht — die Überweisung wirkt unentgeltlich.

Ergebnis

Kein Anspruch.

II. Auseinandersetzungsguthaben, § 738 I 2 BGB analog

Obersatz / Subsumtion

Definition

Eine Ehegatteninnengesellschaft (§§ 730 ff. BGB) verlangt einen über die eheliche Lebensgemeinschaft hinausgehenden gemeinsamen Zweck (Schwab, Familienrecht, 25. Aufl. 2017, § 34 Rn. 337) — zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkind regelmäßig nicht gegeben.

Kein Anspruch.

III. Schenkungswiderruf, §§ 516 I, 530 I, 531 II, 812 I 2 Alt. 1 BGB

Obersatz

In Betracht kommt ein Rückforderungsanspruch nach erklärtem …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.