Klausur · Einfach

Wahlkampf im Ministerium: Neutralitätsgebot und Chancengleichheit im Organstreit

Äußerungsbefugnis eines Regierungsmitgliedes Chancengleichheit politischer Parteien Neutralitätsgebot Abgrenzung der "Sphäre des Bundesministers" von der "Sphäre des Parteipolitikers" Schmähkritik iSd §§ 185 ff. StGB Begriff der "rechtsextremen Partei" Begriff der "Volksverhetzung" Organstreitverfahren

Sachverhalt

Der Heimatbund Deutschland (H) ist eine 2019 gegründete, im Deutschen Bundestag nicht vertretene politische Partei. Für die Landtagswahl in Niedersachsen am 15. März 2026 lässt H seit Anfang Januar 2026 in Oldenburg und im umliegenden Landkreis rund 800 großformatige Plakate anbringen. Sie zeigen eine stillgelegte Werkshalle vor grauem Himmel und tragen die Aufschrift „Erst die Unseren – dann die Zugereisten!“. Vor dem Jobcenter der Stadt verteilt die Jugendorganisation der Partei außerdem Handzettel, auf denen zugewanderten Familien vorgehalten wird, sie lebten „seit Jahren von unserer Arbeit“ und plünderten die Sozialkassen.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Konstantin Erlbach (E), ist darüber empört. Am 3. Februar 2026 eröffnet er im Dienstgebäude seines Ministeriums in Berlin die Fachtagung „Zusammenhalt im Wandel“, die das Ministerium selbst ausrichtet und aus seinem Haushalt bezahlt. Hinter dem Rednerpult steht die Bundesflagge; an der Vorderseite des Pultes ist …

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Lösung (Gutachten)

Der Antrag der H hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit

I. Statthafte Verfahrensart und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

H möchte gerichtlich klären lassen, ob ein Mitglied der Bundesregierung sie durch öffentliche Äußerungen in einer Rechtsposition beeinträchtigt hat, die ihr das Grundgesetz unmittelbar zuweist. Für Streitigkeiten dieser Art hält die Verfassung das Organstreitverfahren bereit. Nach Art. 93 I Nr. 1 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 5 BVerfGG entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind. Der Streit zwischen H und E betrifft genau eine solche Frage, nämlich die Reichweite der Äußerungsbefugnis eines Bundesministers gegenüber dem …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.