Rollende Blockade auf der Bundesstraße: Polizeifestigkeit der Versammlung und Ausschluss einzelner Teilnehmer
Sachverhalt
Die Stadt Kaltenbrück im Land L hat rund 34.000 Einwohner. Durch ihr Gebiet führt in Nord-Süd-Richtung die zweistreifige Bundesstraße 42, die den Ort mit dem 18 Kilometer entfernten Autobahnanschluss und mit dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet Lehmberg verbindet. Ein Radweg besteht entlang dieser Strecke nicht; wer mit dem Rad zum Gewerbegebiet will, muss die Fahrbahn benutzen. Seit dem Frühjahr 2023 fordert die Initiative „Radschiene Kaltenbrück" den Bau eines solchen Weges. Ihr gehören etwa 300 Personen an, unter ihnen die neunundzwanzigjährige Frida Poppinga (P), deutsche Staatsangehörige, die jeden Werktag über die Bundesstraße 42 zu ihrer Arbeit in einer Fahrradwerkstatt im Gewerbegebiet Lehmberg fährt, und Lorenz Marschner (M), der die Initiative seit ihrer Gründung nach außen vertritt.
Am Mittwoch, dem 24. September 2025, schreibt M um 21:10 Uhr eine E-Mail an die Versammlungsbehörde der Stadt Kaltenbrück. Er teilt mit, die Initiative führe am Freitag, dem 26. September 2025, …
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Lösung (Gutachten)
Vorbemerkung
Die Klage der P hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist. P greift drei voneinander unabhängige Maßnahmen an: das Anhalten des Aufzugs um 17:20 Uhr, ihren Ausschluss aus der Versammlung um 17:35 Uhr und das Wegtragen um 17:48 Uhr. Für jede dieser Maßnahmen ist gesondert zu bestimmen, welche Klageart statthaft ist und ob die Maßnahme rechtmäßig war. Die Prüfung folgt deshalb nicht der Zeitachse des Einsatzes, sondern der Ordnung der drei Streitgegenstände.
A. Zulässigkeit der Klage
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Der Verwaltungsrechtsweg müsste eröffnet sein.
1. Keine aufdrängende Sonderzuweisung
Eine aufdrängende Sonderzuweisung, die den Streit ohne Rücksicht auf seine Rechtsnatur den Verwaltungsgerichten überantworten würde, besteht für versammlungsrechtliche Streitigkeiten nicht. Es bleibt daher bei der Generalklausel des § 40 I 1 VwGO.
2. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Erforderlich ist zunächst eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit. Ob …
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