Revision gegen ein Berufungsurteil: Verschlechterungsverbot, Verfahrensfehler und Sachrüge
Sachverhalt
Beteiligte
- Jennifer Schmitt (Angeklagte; geboren 28.9.1989 in Hamburg; ledig; deutsch; wohnhaft Grindelallee 7, 20146 Hamburg) – nicht vorbestraft.
- Rechtsanwalt Hafner (Verteidiger und Bearbeiter): hat die Mandantin in Berufung und Revision vertreten.
- 11. Kleine Strafkammer des LG Hamburg, VRi'inLG Schneider als Vorsitzende, Schöffen Saskia Meineke und Horst Meiser, Justizbeschäftigter Kopf, Geschäftsstellenmitarbeiter Ahrend.
- Carmen Mendes (Geschädigte und Zeugin; 19 Jahre, Model, wohnhaft in Berlin; spanischsprachig).
- Maria Esteban (Dolmetscherin Spanisch–Deutsch; nach § 189 GVG vereidigt).
- Emil Mahlke (Zeuge; 29 Jahre, Rettungssanitäter, wohnhaft in Hamburg).
- Staatsanwalt Baum als Sitzungsvertreter.
Geschehen
Fall „Tatgeschehen vom 31.7.2019"
- Im Spielzeugwarenfachgeschäft Tois, Spitalerstraße 22, 20095 Hamburg, entnimmt die Angeklagte aus den Auslagen eine gelbe Wasserpistole und ein Modellauto Ferrari im Wert von 99,99 EUR; die Wasserpistole steckt sie in die …
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Lösung (Gutachten)
A. Gutachten
Obersatz: Die Revision hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
Obersatz: § 333 StPO – Revision gegen das Berufungsurteil der Kleinen Strafkammer.
2. Beschwer
Subsumtion: Die Mandantin ist durch den Schuldspruch und die höhere Gesamtfreiheitsstrafe beschwert.
3. Berechtigung
Voraussetzungen: § 297 StPO – Verteidiger aus eigenem Recht.
4. Form und Frist der Einlegung
Obersatz: § 341 I StPO – binnen einer Woche nach Verkündung beim iudex a quo.
Subsumtion: Telefax mit eigenhändiger Unterschrift am 10.6.2020 beim LG Hamburg eingegangen; Verkündung am 3.6.2020. Frist gewahrt.
5. Begründungsfrist
Obersatz: § 345 I 2 StPO – ein Monat ab wirksamer Urteilszustellung.
Definition: Eine wirksame Zustellung verlangt die Beachtung der Anordnung der Vorsitzenden (Meyer-Goßner § 36 Rn. 8); eine entgegen der Verfügung erfolgte Zustellung an einen anderen Empfänger ist unwirksam.
Subsumtion: Die Zustellung an die Angeklagte am …
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