Klausur · Sehr schwer

Scheinwaffe am Marktstand: Fehlerhafte Urteilszustellung, Verfahrensrügen und Sachrüge in der Revision

Strafrechtliche Revisionsklausur prozessual: Verfahrenshindernisse Verfahrensfehler materiell-rechtlich: räuberischer Diebstahl Körperverletzung

Sachverhalt

Auszug aus der Handakte des Verteidigers

Kanzlei Dr. Wehmeyer und Partner, Rechtsanwälte, Obere Königsstraße 44, 34117 Kassel

Aktenvermerk vom 9. November 2020

Herr Kevin Trautwein hat heute ohne vorherige Absprache in der Kanzlei vorgesprochen und um eine Einschätzung seiner Rechtsmittelchancen gebeten.

Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Kassel hat ihn am 11. August 2020 im zweiten Rechtszug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zuvor war er vom Amtsgericht Kassel, dort entschied der Strafrichter, am 6. Februar 2020 (Az.: 254 Ds 118/20) schuldig gesprochen worden; jenes Gericht hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erkannt. Ich habe hiergegen mit Schriftsatz vom 10. Februar 2020, eingegangen beim Amtsgericht Kassel noch am selben Tag, Berufung eingelegt.

Gegen die Entscheidung der Berufungskammer habe ich am 17. August 2020 ein von mir eigenhändig unterzeichnetes Schreiben per Telefax an das …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Gutachten über die Erfolgsaussichten der Revision

Die Revision hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit der Revision

I. Statthaftigkeit

Statthaft ist die Revision nur gegen die in § 333 StPO genannten Entscheidungen. Nach dieser Vorschrift ist die Revision gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte zulässig.

Angefochten ist das am 11. August 2020 verkündete Urteil der 8. kleinen Strafkammer des Landgerichts Kassel. Die kleine Strafkammer ist eine Strafkammer im Sinne des § 333 StPO; dass sie im zweiten Rechtszug als Berufungsgericht entschieden hat, ändert daran nichts.

Die Revision ist statthaft.

II. Beschwer

Ein Rechtsmittel setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist. Beschwert ist der Angeklagte im Strafverfahren, wenn der Urteilsspruch nachteilig von dem abweicht, was er erstrebt hat; maßgeblich ist …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.