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title: "Klausur: Reihenhaus, Fußball und Aufsichtspflicht: GoA-Aufwendungsersatz und § 832 BGB"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/reihenhaus-fussball-und-aufsichtspflicht-goa-aufwendungsersatz-und-832-bgb"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T09:50:29+00:00"
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# Reihenhaus, Fußball und Aufsichtspflicht: GoA-Aufwendungsersatz und § 832 BGB

*Themen:* Geschäftsführung ohne Auftrag, Rückgriffskondiktion, Abgrenzung Leistungs-/Nichtleistungskondiktion, Deliktsfähigkeit, Exkulpation, Art und Umfang des Schadensersatzes

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Marianne (M): alleinerziehende Mutter, Studentin im berufsbegleitenden Fernstudium; Eigentümerin des Reihenhauses.
- Karim (K): sechsjähriger Sohn der M.
- Otto (O): Großvater Ks.
- Heiner (H): Handwerker.
- Norbert (N): Nachbar.

#### Geschehen

Fall „Eingeschossenes Küchenfenster"

- Wegen der mangelnden Aufmerksamkeit seiner Mutter schießt K mit dem Fußball gegen das von ihm und M bewohnte Reihenhaus.
- K trifft absichtlich das Küchenfenster, das zu Bruch geht.
- M ermahnt K und beauftragt H mit der Reparatur, die am Folgetag erfolgt.

Fall „Bezahlung des Werklohns durch O"

- Wochen später trifft O den H zufällig in einem Wirtshaus und erfährt, dass M den fälligen Werklohn von 300 EUR noch nicht bezahlt hat.
- O begleicht den Betrag ohne Rücksprache mit M, weil er weiß, dass M knapp bei Kasse ist.

Fall „Wiederholte Schüsse und Schaden bei N"

- Trotz der Ermahnungen schießt K weiter mit dem Fußball auf das Haus; M bekommt das mit, kommt aber nur gelegentlich dazu, ihn zu …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Frage 1 – O gegen M

#### A. Anspruch aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB (berechtigte GoA)

Obersatz: O kann von M Aufwendungsersatz verlangen, wenn die Voraussetzungen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen.

#### I. Geschäftsbesorgung

Definition: Jedes rechtliche oder tatsächliche Tätigwerden (Grüneberg/Sprau § 677 Rn. 2).

Subsumtion: Mit der Tilgung der fremden Schuld an H als Leistung eines Dritten (§ 267 I BGB) erlischt das Schuldverhältnis nach § 362 I BGB; rechtliches Tätigwerden liegt vor.

#### II. Für einen anderen

#### 1. Fremdes Geschäft: Der Werklohn schuldet allein M nach § 631 I BGB; O greift in einen fremden Rechts- und Interessenkreis ein.

#### 2. Fremdgeschäftsführungswille: O wusste um die Schuld der M und wollte die Schuld der M tilgen; bei objektiv fremden Geschäften wird der Fremdgeschäftsführungswille zudem vermutet.

#### III. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung: O war weder beauftragt noch sonst zur Zahlung verpflichtet.

#### IV. Interessen- und Willenskonformität (§ 683 …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/reihenhaus-fussball-und-aufsichtspflicht-goa-aufwendungsersatz-und-832-bgb
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
