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title: "Klausur: Prostitutive Einrichtung im faktischen allgemeinen Wohngebiet: Genehmigungsablehnung und Nutzungsuntersagung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/prostitutive-einrichtung-im-faktischen-allgemeinen-wohngebiet-genehmigungsablehnung-und-nutzungsuntersagung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-02T13:54:31+00:00"
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# Prostitutive Einrichtung im faktischen allgemeinen Wohngebiet: Genehmigungsablehnung und Nutzungsuntersagung

*Themen:* Behördenklausur, Baurecht, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Ausgangsbescheid

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Elena Weber (Antragstellerin), Eitelstraße 77, 10317 Berlin: Eigentümerin des Grundstücks; Betreiberin des „Rubin Club".
- Bezirksamt Berlin Lichtenberg, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Sachbearbeiterin Luh, Az. VI C 25 R 217/14): zuständige Bauaufsichtsbehörde.
- Rechtsreferendar Ricken (Bearbeiter): erhält den Vorgang zur Bearbeitung der weiteren zweckdienlichen Maßnahmen.

#### Geschehen

Fall „Grundstück und Quartier"

- Grundstück Eitelstraße 77 ist mit einem viergeschossigen Wohnhaus bebaut; baurechtlich genehmigt für Wohnzwecke; ein Bebauungsplan für den Bereich besteht nicht.
- Lage im Weitlingkiez (ehemaliges Sanierungsgebiet „Weitlingstraße"), Block zwischen Eitelstraße, Margaretenstraße, Weitlingstraße und Sophienstraße; Bahnhof Lichtenberg in der Nähe.
- In dem Sanierungsgebiet hat die öffentliche Hand soziale Infrastruktur erneuert sowie Grünflächen, Spielplätze, Straßen und Plätze geschaffen.

Fall „Nähere Umgebung – Ortsbesichtigung …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Bescheid des Bezirksamts Berlin Lichtenberg vom 17.11.2014, Az. VI C 25 R 217/14 (Zustellung per PZU an Frau Elena Weber, Eitelstraße 77, 10317 Berlin)

#### A. Tenor

#### 1. Der Antrag vom 26.10.2014 auf Erteilung einer Baugenehmigung wird abgelehnt.

#### 2. Der Antragstellerin wird untersagt, Räume im Gebäude Eitelstraße 77 zur gewerblichen Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung zu nutzen.

#### 3. Ziffer 2 wird für sofort vollziehbar erklärt.

#### 4. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 2 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 EUR angedroht.

#### B. Gründe zu I. (Tatbestand)

Obersatz: Streitig ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem viergeschossigen Wohnhaus.

Darstellung: Das Grundstück Eitelstraße 77 ist als Wohnhaus genehmigt; ein Bebauungsplan besteht nicht. Im Erdgeschoss links betreibt die Antragstellerin auf rund 68 m² den „Rubin Club" mit drei freiberuflich tätigen Prostituierten und Türschild „Rubin". Der Block weist eine durchgehend …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/prostitutive-einrichtung-im-faktischen-allgemeinen-wohngebiet-genehmigungsablehnung-und-nutzungsuntersagung
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
