Zimmervermietung an der Zedernstraße: Faktisches Wohngebiet, Fremdkörper und Nutzungsuntersagung
Sachverhalt
Stadt Fürth
Referat IV - Bauordnungsamt
Sachgebiet 63/1 - Bauaufsicht Nord
Hirschenstraße 12, 90762 Fürth
Bearbeiterin: Verwaltungsoberinspektorin Haslinger
Telefon 0911 974-2216
Az. 63/1 - BV 2025/0417
An Frau Rechtsreferendarin Obermeier
- im Hause -
Betreff: Zimmervermietung zu Zwecken der Prostitution im Anwesen Zedernstraße 9
hier: Bauantrag der Frau Ramona Kestner vom 14. April 2025 und bauaufsichtliches Einschreiten
Fürth, 12. Juni 2025
Sehr geehrte Frau Obermeier,
anbei erhalten Sie den Vorgang zur abschließenden Bearbeitung. Beide Verfahren - das Genehmigungsverfahren und das Untersagungsverfahren - sind entscheidungsreif und sollen in einem einzigen Bescheid erledigt werden.
Zum Hintergrund: Der Stadtrat hat für den Poppenreuther Nordblock im Jahr 2022 ein integriertes Entwicklungskonzept beschlossen. Die Stadt hat seither das Untergeschoss des Anwesens Nelkenstraße 30 erworben und dort die Stadtteilbücherei eingerichtet, den Platz an der Einmündung Am …
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Lösung (Gutachten)
Teil 1: Gutachten zur Rechtslage
A. Der Bauantrag vom 14. April 2025
K könnte einen Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung haben. Anspruchsgrundlage ist Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO. Danach besteht ein gebundener Anspruch auf die Genehmigung, sofern dem Vorhaben nichts entgegensteht, was die Bauaufsichtsbehörde in ihrem Verfahren zu prüfen hat. Der Anspruch setzt voraus, dass das Vorhaben überhaupt einer Genehmigung bedarf und dass es nach den im Verfahren zu prüfenden Vorschriften genehmigungsfähig ist.
I. Genehmigungsbedürftigkeit
Das Vorhaben müsste zunächst genehmigungsbedürftig sein. Nach Art. 55 Abs. 1 BayBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einer baulichen Anlage eine neue Zweckbestimmung gegeben wird und sich dadurch die Frage der Zulässigkeit unter einem anderen rechtlichen Blickwinkel neu stellt. Entscheidend ist …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.