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title: "Klausur: Porsche zum Geburtstag: Einbruch in das Autohaus, Computerbetrug am Geldautomaten und Trunkenheitsfahrt"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/porsche-zum-geburtstag-einbruch-in-das-autohaus-computerbetrug-am-geldautomaten-und-trunkenheitsfahrt"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-06T16:35:38+00:00"
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# Porsche zum Geburtstag: Einbruch in das Autohaus, Computerbetrug am Geldautomaten und Trunkenheitsfahrt

*Themen:* Fertigung einer Anklageschrift; materiell-rechtlich: Vermögens- und Verkehrsdelikte; prozessual: Abgrenzung von Anklage und Strafbefehl

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Kurt Kirchner (Beschuldigter; geboren 2.3.1992; wohnhaft Herner Straße 124, 44809 Bochum; ohne Schulabschluss; ohne Fahrerlaubnis; zwei Vorstrafen).
- Ömer Kaplan (Geschädigter): Inhaber des Porsche-Autohauses Kaplan, Wartburgstraße 13, 44892 Bochum; Halter des Porsche 911 (BO OK-911) und Inhaber des Postbank-Kontos.
- Jens Erdmann (Geschädigter): Anwohner Hattinger Straße 342, 44809 Bochum; Eigentümer der Hecke und des Findlings im Vorgarten.
- Siegbert Hahn (Zeuge): Mitarbeiter der Postbankfiliale am Willy-Brandt-Platz.
- POM Schulze, PM Schultze (Funkstreife Erna 69), POM'in Seibert, KHK Eberhard, PHM Geyer, PM Kowalsky: PP Bochum.
- StA Dr. Heisterkamp: zuständiger Staatsanwalt der StA Bochum (Az. 5 Js 195/17).

#### Geschehen

Fall „Vortrunk in der elterlichen Wohnung am 1./2.3.2017"

- Nach Streit mit den Eltern trinkt der Beschuldigte ab ca. 23.00 Uhr in seinem Zimmer mehrere Flaschen Bier sowie Wodka aus dem Wohnzimmerschrank, bis ca. 4.00 Uhr.
- Trinkmenge im …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Materiellrechtliches Gutachten

Obersatz: Hinreichender Tatverdacht im Sinne von § 170 I StPO besteht, wenn nach dem gesamten Akteninhalt eine Verurteilung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 170 Rn. 1).

#### I. Erster Tatkomplex: Einbruch und Mitnahme der EC-Karte

#### 1. Diebstahl im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 I 2 Nr. 1 StGB)

Voraussetzungen: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht; Regelbeispiel des Einbruchs in einen Geschäftsraum.

Subsumtion zur Wegnahme: Die EC-Karte stand im Eigentum Kaplans; der Beschuldigte hat den Gewahrsam Kaplans gebrochen und eigenen begründet.

Definition Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht (mindestens vorübergehend) und mindestens bedingter Enteignungsvorsatz (Fischer, StGB, 65. Aufl., § 242 Rn. 41).

Subsumtion: Der Beschuldigte wollte die Karte zumindest vorübergehend zum Geldabheben verwenden; einen Rückführungswillen hatte er nicht (er legte die Karte beim zweiten Betreten …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/porsche-zum-geburtstag-einbruch-in-das-autohaus-computerbetrug-am-geldautomaten-und-trunkenheitsfahrt
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
