Lange Gerade und Dreiländer-Ausfahrt: Sicherstellung von Fahrzeugen, Kostenbescheid und Staatshaftung
Sachverhalt
Rechtsanwältin Dr. Miriam Kestner führt in Krefeld eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Am Dienstag, dem 24. September 2024, hat sie zwei Besprechungstermine, die beide dieselbe Materie betreffen.
Erstes Mandat
Um 9.00 Uhr erscheint Tobias Wenderoth (W), 34 Jahre alt, Fliesenlegermeister aus Grevenbroich. Er unterzeichnet zunächst eine Vollmacht und berichtet dann:
„Man hat mir am helllichten Tag den Autoschlüssel abgenommen und mich am Straßenrand stehen lassen. Nach Hause bin ich mit dem Linienbus gefahren. Ich möchte, dass ein Gericht ausspricht, dass das so nicht in Ordnung war, und ich möchte mein Geld zurückhaben.
Der Reihe nach. Ende August habe ich mir einen gebrauchten Sportwagen gekauft, ein Coupé mit 320 PS, Kaufpreis 41.500 Euro. Am Freitag, dem 13. September 2024, hatte mein Betrieb Ferien, es war trocken und warm, und ich wollte den Wagen endlich einmal richtig bewegen. Ich bin deshalb auf die K 30 zwischen Jüchen und Rommerskirchen gefahren, die alte …
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Lösung (Gutachten)
Erstes Mandat
A. Das Begehren des Mandanten
W verfolgt drei Ziele. Er will erstens gerichtlich festgestellt wissen, dass ihm sein Fahrzeug am 13. September 2024 zu Unrecht entzogen worden ist. Er will zweitens den Kostenbescheid vom 16. September 2024 beseitigt sehen. Er will drittens die gezahlten 412,80 EUR zurück. Ausdrücklich nicht angegriffen werden sollen der Bußgeldbescheid, die Eintragung im Fahreignungsregister und das Fahrverbot; insoweit ist das Mandat begrenzt, und diese Grenze bindet die anwaltliche Bearbeitung. Für den Fall, dass ein gerichtliches Vorgehen aussichtslos wäre, wünscht W eine schriftliche Erläuterung der Rechtslage.
Zu prüfen ist daher, ob ein Rechtsbehelf gegen die Sicherstellung, gegen den Kostenbescheid und auf Rückzahlung Erfolg verspricht, welches Vorgehen zweckmäßig ist und welcher Schriftsatz zu entwerfen ist.
Hinweis: Die anwaltliche Bearbeitung beginnt nicht mit der Zulässigkeit, sondern mit dem Mandantenziel. Wer sofort in die Prüfung …
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