Klausur · Sehr schwer

Polizeiliche Sicherstellung von Kraftfahrzeugen: Raser am Pittersberg und illegales Straßenrennen RushDrive

Anwaltsklausur Öffentliches Recht Sicherstellung Kostenbescheid Amtshaftungsansprüche

Sachverhalt

Beteiligte

  • Manfred Mümmelmann (Mandant Teil 1): passionierter Motorradfahrer, Halter einer Street Racer 3000.
  • Stefan Schnell (Mandant Teil 2): Halter eines Ferrari F-380 (Neupreis 265.000 EUR), Teilnehmer der Veranstaltung „RushDrive 2011".
  • Polizeipräsidium Oberpfalz (Regensburg): Erlasser der Grundsatzweisung vom 1.7.2011 sowie des Kostenbescheids vom 25.7.2011.
  • Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte: Sicherstellung der RushDrive-Fahrzeuge.
  • Theobald Trunk: privater Abschleppunternehmer, von der Polizei beauftragt, beschädigte beim Abschleppen des Ferrari F-380 den linken Seitenspiegel.
  • Rechtsanwalt Dr. Klaus Eder (Bearbeiter): Kanzlei in Amberg.

Geschehen

Teil 1

Fall „Erste Geschwindigkeitskontrolle am Pittersberg, 22.7.2011, ca. 11.30 Uhr"

  • Mümmelmann fährt bei sonnigem Wetter mit der Street Racer 3000 die kurvenreiche Strecke am Pittersberg (vor Schwandorf) in Fahrtrichtung Schwandorf.
  • Polizeikontrolle: Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h (zulässig 80 km/h).

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Teil 1 – Schriftsatz an das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg

A. Antragsfassung

In der Verwaltungsstreitsache Mümmelmann gegen Freistaat Bayern, vertreten durch das Polizeipräsidium Regensburg, wird Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg erhoben mit den Anträgen:

1. Es wird festgestellt, dass die Sicherstellung des klägerischen Motorrads am 22.7.2011 rechtswidrig war.

2. Der Kostenbescheid des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 25.7.2011 wird aufgehoben.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 278,50 EUR zu zahlen.

4. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

B. Antrag 1: Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Sicherstellung

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Obersatz: Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 I 1 VwGO eröffnet.

Subsumtion: Schwerpunkt der Sicherstellung war die präventive Abwehr weiterer Gefahren am Unfallschwerpunkt Pittersberg, nicht die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Ergebnis: Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

II. …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.