Der Orgelbauer in der Notaufnahme: Schutzgewahrsam, Anscheinsgefahr und Feststellungsklage gegen Realakte
Sachverhalt
Klageschrift
Rechtsanwalt Dr. Ansgar Weidemann
Bernwardstraße 7
31134 Hildesheim
An das
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Hildesheim, den 12. Oktober 2023
In dem Rechtsstreit
des Herrn Vincent Ahrbeck, Marienburger Straße 8, 31141 Hildesheim,
– Kläger –
gegen
das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Göttingen, Groner Landstraße 51, 37081 Göttingen,
– Beklagter –
wegen polizeilicher Maßnahmen am 4. März 2023
zeige ich unter Beifügung der Vollmacht an, dass ich den Kläger vertrete. Für ihn erhebe ich
Klage
und kündige an, in der mündlichen Verhandlung zu beantragen,
festzustellen, dass das Zurückführen und Festhalten des Klägers im Überwachungsraum 2 der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Hildesheim sowie das Anlegen von Bauchgurt und Manschetten an Hand- und Fußgelenken durch Beamte des Beklagten am 4. März 2023 rechtswidrig gewesen sind.
Begründung:
Der Kläger ist Orgelbaumeister und führt seit 2011 eine Werkstatt …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Urteilstenor
Die Klage wird abgewiesen.
Hinweis: Rubrum, Tatbestand und Nebenentscheidungen sind nach dem Bearbeitervermerk erlassen. Auszuarbeiten sind allein die Entscheidungsgründe. Diese beginnen mit einem Obersatz, der das Ergebnis vorwegnimmt und zugleich die Gliederung ankündigt; erst danach folgt die Prüfung. Wer die Entscheidungsgründe wie ein Anfängergutachten mit „Die Klage könnte zulässig sein“ eröffnet, verfehlt die Darstellungsform des Urteils. Innerhalb der einzelnen Prüfungsschritte bleibt es aber beim Gutachtenstil, weil nur so die Subsumtion nachvollziehbar wird.
Entscheidungsgründe
Die Klage hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig (A.), aber unbegründet (B.).
A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg
Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 I 1 VwGO eröffnet. Das setzt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art voraus, die weder durch Bundesgesetz noch nach § 40 I 2 VwGO durch Landesgesetz einem anderen Gericht zugewiesen ist.
1. …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.