Weinbergschlepper auf dem Betriebshof: Geheißerwerb, Rückübereignung nach § 931 BGB und Zurückbehaltungsrecht
Sachverhalt
Aktenauszug
Rechtsanwälte Habermann und Roßkopf
Dr. Cornelia Habermann
Tilman Roßkopf
Rebenweg 3
67098 Bad Dürkheim
An das
Amtsgericht Bad Dürkheim
Kurgartenstraße 8
67098 Bad Dürkheim
16.10.2025
Klage
des Herrn Julian Ostertag, Winzer, Kirchgasse 7, 67147 Forst an der Weinstraße,
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Cornelia Habermann und Tilman Roßkopf, Rebenweg 3, 67098 Bad Dürkheim,
g e g e n
die Rebtal Agrarservice GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Katrin Sperlich, Am Kelterhaus 12, 67098 Bad Dürkheim,
– Beklagte –
w e g e n Herausgabe einer Zugmaschine.
Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage. Wir bitten um kurzfristige Terminierung und werden beantragen,
die Beklagte zu verurteilen, den Schmalspurschlepper vom Typ Rebland 4085, Maschinennummer 71-4408-92, mit dem amtlichen Kennzeichen DÜW-RA 407 nebst zugehörigem Zündschlüssel an den Kläger herauszugeben.
Begründung:
Der Kläger hat den im Antrag bezeichneten …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Die Bearbeitung gliedert sich in das Gutachten in Relationstechnik und den daraus entwickelten Entwurf der Entscheidung.
Erster Teil: Gutachten in Relationstechnik
A. Klägerstation
In der Klägerstation ist zu prüfen, ob die Klage zulässig ist und ob der Vortrag des Klägers, seine Richtigkeit unterstellt, die beantragten Rechtsfolgen trägt.
I. Zulässigkeit der Klage
1. Sachliche und örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht müsste sachlich zuständig sein. Nach § 23 Nr. 1 GVG umfasst die Zuständigkeit der Amtsgerichte Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von zehntausend Euro nicht übersteigt. Der Wert richtet sich bei einer Klage auf Herausgabe nach § 6 ZPO nach dem Wert der Sache. Der Schlepper ist nach dem unstreitigen Kaufpreis 4.800,00 EUR wert. Der Hilfsantrag erhöht diesen Wert nicht, weil er denselben Gegenstand betrifft (§ 45 I 3 GKG). Die Wertgrenze ist damit nicht erreicht, das Amtsgericht ist sachlich zuständig.
Örtlich …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.