Klausur · Sehr schwer

Rost unter frischem Lack: Gutachterhaftung, Gesamtschuld und Drittschutz beim Oldtimerkauf

Gewährleistungsrecht Gesamtschuld Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Sachverhalt

Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vollrath

Obermünsterstraße 9

93047 Regensburg

Vermerk über die Erstbesprechung, Handakte 512/26

Am 4. Mai 2026 erscheint in der Kanzlei Frau Dr. Theresa Kohlbrenner (K), Oberärztin an einem Regensburger Krankenhaus, wohnhaft Am Weinweg 12, 93049 Regensburg. K sammelt in ihrer Freizeit italienische Automobile der 1960er- und 1970er-Jahre; sie hält die Fahrzeuge in einer angemieteten Sammelgarage und bewegt sie nur bei trockenem Wetter. Sie legt einen Ordner mit folgenden Unterlagen vor:

  • Anlage 1: Auftrag vom 11. April 2025 an den Sachverständigen Trostberg
  • Anlage 2: Zustands- und Wertgutachten vom 22. April 2025 nebst Honorarrechnung
  • Anlage 3: Kaufvertrag vom 5. Mai 2025 über das Coupé
  • Anlage 4: Prüfbericht der Kraftfahrzeug-Meisterwerkstatt Pillnitzer vom 6. Oktober 2025 nebst Kostenvoranschlag
  • Anlage 5: Belege über die Folgekosten des Coupés
  • Anlage 6: Kaufvertrag vom 19. Februar 2026 über die Limousine
  • Anlage 7: Begutachtungsvertrag vom 20. …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

1. Teil: Gutachten

A. Das Begehren der Mandantin

K möchte wissen, ob und gegen wen sie wegen zweier Fahrzeugkäufe gerichtlich vorgehen kann. Hinsichtlich des Coupés Lancia Fulvia verlangt sie Ersatz sämtlicher Aufwendungen gegen Rückgabe des Fahrzeugs, und zwar wahlweise von der Verkäuferin Enzensberger (E) und von dem Sachverständigen Trostberg (T). Hinsichtlich der Limousine Alfa Romeo Giulia will sie ausschließlich die Sachverständige Sandtner (S) in Anspruch nehmen; ein Vorgehen gegen die Donaustadt Klassik GmbH (G) lehnt sie ab. Zu prüfen sind daher die Erfolgsaussichten einer Klage gegen E und T, sodann diejenigen einer Klage gegen S, schließlich die Zweckmäßigkeit des weiteren Vorgehens.

Hinweis: Die Anwaltsklausur beginnt nicht mit der Anspruchsgrundlage, sondern mit dem Willen des Mandanten. Wer diesen Abschnitt überspringt, verliert Punkte und - schlimmer - prüft am Ende Ansprüche, die niemand geltend machen will. Das ausdrückliche Verbot der Mandantin, gegen die G …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.