Klausur · Sehr schwer

Pferdekauf-Klausur: Tierarzthaftung und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Gewährleistungsrecht Gesamtschuld Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Sachverhalt

Beteiligte

  • Mandantin: Maria Stratmann (Lüneburg, Feldweg 7), Pferdekäuferin
  • Mandatierter Rechtsanwalt: F. M. Hochstedt (Lüneburg)
  • Beklagter zu 1 (Pferd Louisiana): Dr. vet. A. Kleebaum (Lüneburg, Hufstraße 5), Tierarzt der Ankaufsuntersuchung
  • Beklagte zu 2 (Pferd Louisiana): Hilde Meyer-Roth (Lüneburg), Verkäuferin
  • Pferd Louisiana: Stute, dunkelbraun, Hannoveraner, Lebensnummer DE 6473914726104
  • Verkäuferin Pferd Baron: Dressurpferde GmbH Lüneburger Heide (Bienenbüttel)
  • Tierarzt Pferd Baron: Dr. vet. Ch. Hahn (Uelzen)
  • Pferd Baron: Wallach, Fuchs, Hannoveraner, Lebensnummer DE 7392739275402

Geschehen

Fall „Pferd Louisiana — Ankaufsuntersuchung Dr. Kleebaum (12.10.2013)"

Die Mandantin beauftragte den Tierarzt Dr. Kleebaum mit einer Ankaufsuntersuchung des Pferdes Louisiana. Im Untersuchungsprotokoll vermerkte er u.a.: erhöhte Drucksensibilität BWS/LWS am Rücken; Bewegungsapparat / Sehnen / Muskeln verändert, schwach bemuskelt; Röntgenklasse II bis III. …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Gutachten

A. Mandantenbegehren

Obersatz

Die Mandantin möchte Ansprüche gegen die Verkäuferin und den Tierarzt aus dem Pferd-Louisiana-Geschäft prüfen sowie ausschließlich gegen den Tierarzt aus dem Pferd-Baron-Geschäft.

B. Pferd Louisiana

I. Ansprüche gegen die Verkäuferin (Frau Meyer-Roth)

1. Rückzahlung des Kaufpreises (§§ 346 I, 437 Nr. 2, 326 V iVm § 323 BGB)

Obersatz

Der Mandantin steht ein Anspruch auf Rückzahlung aus §§ 346 I, 437 Nr. 2, 326 V iVm § 323 BGB zu.

Definition

Wirksamer Kaufvertrag (§ 433 I BGB); Sachmangel (§ 434 I Nr. 1 BGB) — gesundheitliche Mängel (Lahmheit, RAO) vorhanden bei Gefahrübergang; kein Gewährleistungsausschluss; Fristsetzung entbehrlich (Stückschuld; Nacherfüllung unmöglich, § 326 V BGB); Rücktrittserklärung im Gespräch konkludent erfolgt (§ 349 BGB).

2. Schadens- und Aufwendungsersatz (§§ 437 Nr. 3, 311a II, 280, 284 BGB)

Obersatz

Die Mandantin kann zusätzlich Aufwendungsersatz für die im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung getätigten …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.