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title: "Klausur: Pferdefreunde-Klausur: Vermieterpfandrecht, § 1357 BGB und Herausgabe von Pferdepässen analog § 952 BGB"
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kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-27T11:42:51+00:00"
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# Pferdefreunde-Klausur: Vermieterpfandrecht, § 1357 BGB und Herausgabe von Pferdepässen analog § 952 BGB

*Themen:* Vertragsauslegung, Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag, Vermieterpfandrecht, Versteigerung, Eigentumserwerb an Pferden und den zugehörigen Pferdepässen, Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie, Beweiswürdigung, Zueigenmachen gegnerischen Vortrags, Widerklage

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Kläger: Paul Pichler (München), Ersteigerer der Stuten Soraya (Lebensnr. DE123456) und Grazia (Lebensnr. DE45678)
- Prozessbevollmächtigte Kläger: RAin Maria Meiberger (München)
- Beklagter zu 1: Simon Krause (München)
- Beklagte zu 2: Carmen Krause (München), seit zehn Jahren mit dem Beklagten zu 1 verheiratet, behauptet Miteigentum an den Stuten
- Prozessbevollmächtigte Beklagte: RAin Dr. Berta Buchinger (München)
- Zeuge: Gustl Gruber (Reiterhofbetreiber Feldmoching)
- Zeuge / Versteigerer: Heribert Hinter (öffentlich bestellt und vereidigt)
- Zeuge / Vertreter beider Seiten: Georg Gschaftlhuber
- Zeuge / Käufer Weiterveräußerung: Wolfgang Wolpertinger (Neuhausen)
- Tochter der Beklagten: Regina (7 Jahre)
- Aussteller Pferdepässe: Münchener Pferdefreunde e.V.
- Richter Dr. Gscheidhaferl (LG München I, Az. 6 O 4398/19)

#### Geschehen

Fall „Pferdeeinstellvertrag und Mietrückstand"

Der Beklagte zu 1 war ursprünglich Alleineigentümer und Alleinbesitzer der Stuten Soraya und …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

6 O 4398/19

Landgericht München I

Im Namen des Volkes

Urteil

Für Recht erkannt:

#### 1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger die Pferdepässe zu den Stuten Soraya (Lebensnr. DE123456) und Grazia (Lebensnr. DE45678) herauszugeben.

#### 2. Die Widerklage wird abgewiesen.

#### 3. Die Beklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Entscheidungsgründe

#### Obersatz

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Widerklage ist zulässig, aber unbegründet.

#### A. Zulässigkeit der Klage

#### Definition

Das LG München I ist nach §§ 23 Nr. 1, 71 I GVG sachlich zuständig — der Streitwert des Widerklageantrags zu 2 (5.200 EUR) überschreitet die 5.000-EUR-Grenze. Klage- und Widerklage werden nach § 5 Hs. 2 ZPO nicht addiert; bei Haupt- und Hilfswiderklage ist nach Zöller/Herget § 5 Rn. 4 der höhere Anspruch maßgebend.

Örtliche Zuständigkeit aus §§ 12, 13 ZPO (Wohnsitz Beklagte). Subjektive Klagehäufung nach § 59 ZPO unproblematisch.

#### B. Begründetheit der Klage

#### Obersatz

Der Kläger hat einen Anspruch auf …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
