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title: "Klausur: Pfandflaschendiebstahl, Pfandbetrug und Tritte im Bus: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/pfandflaschendiebstahl-pfandbetrug-und-tritte-im-bus-abschlussverfuegung-der-staatsanwaltschaft"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-06T16:27:47+00:00"
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# Pfandflaschendiebstahl, Pfandbetrug und Tritte im Bus: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft

*Themen:* Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft; Einstellung, Vermerk und Anklageschrift; materiell-rechtlich: Vermögens- und Eigentumsdelikte; prozessual: Beweisverwertung, insbesondere das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen des Beschuldigten

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Petra Brummbauer (Beschuldigte; geboren 15.7.1994 in München; Studentin; wohnhaft Am Vitusbach 21, 93051 Regensburg): keine Eintragungen im Bundeszentralregister.
- Petra Kirsch (Geschäftsführerin „LeckerBurger", Ludwig-Thoma-Straße 33, 93051 Regensburg): Anzeigeerstatterin im Pfandkistenfall.
- Artjom Brat (Küchenhilfe „LeckerBurger"; geb. 2.10.1992 in Sankt Petersburg): Augenzeuge der Pfandkistenwegnahme.
- Dietmar Bott (Inhaber Edeka Bott, Boelkestraße 2, 93051 Regensburg): Strafantragsteller im Pfandbetrugsfall.
- Corinna Flüssig (Einzelhandelskauffrau bei Edeka Bott; geb. 7.7.1991): Kassiererin und Zeugin.
- Hanna Busch (Cousine der Beschuldigten mütterlicherseits; geb. 13.9.1992 in München; Studentin): Geschädigte und Zeugin im Bus-Geschehen.
- Andreas Ausschau (Ingenieur; geb. 19.12.1980 in Landau an der Isar): Fahrgast und Zeuge.
- POM Hartmann, PHK Steinbeißer (Vernehmender), POM Frischgemuth: PI Regensburg Süd.

#### Geschehen

Fall „Pfandkiste vor LeckerBurger am …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg, Az. 110 Js 11002/19

#### I. Teileinstellung nach § 170 II StPO – Pfandkiste vom 13.6.2019

Obersatz: Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Beschuldigten zur Last lag, am 13.6.2019 eine Kiste „Schoka-Kola"-Leergut auf dem Vorplatz von „LeckerBurger" entwendet zu haben.

#### 1. Kein Diebstahl (§ 242 I StGB)

Voraussetzungen: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht.

Definition: Zueignungsabsicht erfordert nach der Vereinigungstheorie sowohl die zumindest vorübergehende Aneignung der Sache oder ihres Sachwerts als auch die dauerhafte Enteignung des Berechtigten (Fischer, StGB, 66. Aufl., § 242 Rn. 35).

Subsumtion zur Wegnahme: Das individualisierte Leergut steht im Eigentum des Abfüllers; die Geschäftsführerin Kirsch hatte Gewahrsam über das Leergut auf dem Vorplatz; die Beschuldigte hat diesen Gewahrsam gebrochen.

Streitstand zur Enteignungskomponente: Eine Aneignung der Sachsubstanz setzt voraus, dass sich …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/pfandflaschendiebstahl-pfandbetrug-und-tritte-im-bus-abschlussverfuegung-der-staatsanwaltschaft
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
