Leergut, Löschtaste und Stahlkappe: Zueignungsabsicht, Betrug und Beweisverwertung
Sachverhalt
Auszug aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Flensburg, Az.: 210 Js 4417/24
Polizeirevier Flensburg-Nord
Vorgangsnummer ST/0339812/24
12.9.2024
Anzeigenaufnahme
Um 08.05 Uhr erschien Frau Gesa Thordsen, erste Vorsitzende des Segelclubs „Fördeblick“ e. V., Am Kalkbrennerkai 4, 24939 Flensburg, persönlich auf der Dienststelle und erstattete Anzeige.
Frau Thordsen gab an, das Clubgelände liege zwischen dem Vereinshaus und dem öffentlichen Uferweg. Nach dem Herbstansegeln am Sonntag, dem 8.9.2024, seien elf leere Mehrwegkästen der Nordmarsch Brauerei GmbH auf dem Schotterstreifen unmittelbar neben der Terrasse abgestellt worden, weil der Getränkelieferant sie erst am Montag der Folgewoche abholen wollte. Der Platzwart habe ihr an diesem Morgen mitgeteilt, dass zwei dieser Kästen samt der darin stehenden Flaschen fehlten und dass er beobachtet habe, wie ein Mann sie in einen Kastenwagen geladen habe.
Frau Thordsen stellte Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Materiell-rechtliche Würdigung
Der Beschuldigte Ove Reimers (R) ist wegen dreier voneinander getrennter Geschehen in den Blick zu nehmen. Sie werden nacheinander gewürdigt; die Frage, wie sie zueinander stehen, wird am Ende beantwortet.
Erster Tatkomplex: Die Mitnahme der beiden Mehrwegkästen am 12.9.2024
I. Strafbarkeit wegen Diebstahls, § 242 I StGB
R könnte sich dadurch, dass er am 12.9.2024 gegen 07.40 Uhr zwei leere Mehrwegkästen der Nordmarsch Brauerei GmbH vom Schotterstreifen des Segelclubs „Fördeblick“ e. V. in seinen Kastenwagen lud, wegen Diebstahls nach § 242 I StGB strafbar gemacht haben.
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache
Tatobjekt des § 242 I StGB ist eine fremde bewegliche Sache. Fremd ist eine Sache, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen als des Täters steht und weder herrenlos noch verkehrsunfähig ist.
Kästen und Flaschen sind körperliche Gegenstände und fortbewegt worden, mithin bewegliche Sachen. Nach der Auskunft der …
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