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title: "Klausur: Ordnungsrechtliches Verbot von NPD-Wahlplakaten und §§ 86, 130 StGB im Lichte der Meinungsfreiheit"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/ordnungsrechtliches-verbot-von-npd-wahlplakaten-und-86-130-stgb-im-lichte-der-meinungsfreiheit"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-04T14:17:34+00:00"
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# Ordnungsrechtliches Verbot von NPD-Wahlplakaten und §§ 86, 130 StGB im Lichte der Meinungsfreiheit

*Themen:* Behördenklausur, Polizeirecht, Grundrechte, Widerspruchsbescheid

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- NPD Landesverband Berlin (Widerspruchsführerin), Seelenbinderstr. 24, 12555 Berlin: Aufsteller der streitigen Wahlplakate.
- Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Ordnungsamt (Sachbearbeiter Gröninger): Erlasser der Ordnungsverfügung; gibt den Vorgang dem Rechtsamt zur Bearbeitung des Widerspruchs.
- Rechtsamt des Bezirksamts (Bearbeiter): zuständig für die Widerspruchsentscheidung.
- Schulze & Partner, Rechtsanwälte – Fachanwälte, Jägerstraße 21, 10117 Berlin: Bevollmächtigte der Widerspruchsführerin.

#### Geschehen

Fall „Plakatkampagne im Oktober 2014"

- Die Widerspruchsführerin hängt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rund 100 Wahlplakate mit zwei Motiven im öffentlichen Raum auf, teilweise in auffälliger Nähe zu Moscheen und Gedenkstätten.
- Plakat „Guten Heimflug": drei Personen auf einem fliegenden Teppich; eine Person mit afrikanischem Erscheinungsbild, eine Frau mit muslimischem Kopftuch, ein Mann mit turbanähnlicher Kopfbedeckung und Schnurrbart; Parteiname …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Widerspruchsbescheid des Rechtsamts Berlin Friedrichshain-Kreuzberg vom 17.11.2014, Az. VII C 27 R 257/14

#### A. Rubrum / Adressierung

- Adressat: RA Horst Schulze, Schulze & Partner, Jägerstraße 21, 10117 Berlin (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis).
- Betreff: Untersagung der Verbreitung von Wahlplakaten gegen NPD Landesverband Berlin, Seelenbinderstr. 24, 12555 Berlin; Aufforderung zur Entfernung.
- Bezug: Widerspruch vom 11.11.2014.

#### B. Tenor

#### 1. Der Bescheid vom 9.11.2014 wird aufgehoben.

#### 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Land Berlin.

#### 3. Die Zuziehung des Bevollmächtigten war notwendig.

#### C. Gründe zu I. (Tatbestand)

Obersatz: Mit ihrem Widerspruch wendet sich die Widerspruchsführerin gegen die Untersagung, gegen die Entfernungsaufforderung und gegen die Zwangsgeldandrohung.

Darstellung: Im Oktober 2014 wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rund 100 Wahlplakate mit zwei Motiven angebracht: das Plakat „Guten Heimflug" mit drei Personen ausländischer Erscheinung …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/ordnungsrechtliches-verbot-von-npd-wahlplakaten-und-86-130-stgb-im-lichte-der-meinungsfreiheit
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
