Klausur · Sehr schwer

Ordnungsrechtliches Verbot von NPD-Wahlplakaten und §§ 86, 130 StGB im Lichte der Meinungsfreiheit

Behördenklausur Polizeirecht Grundrechte Widerspruchsbescheid

Sachverhalt

Beteiligte

  • NPD Landesverband Berlin (Widerspruchsführerin), Seelenbinderstr. 24, 12555 Berlin: Aufsteller der streitigen Wahlplakate.
  • Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Ordnungsamt (Sachbearbeiter Gröninger): Erlasser der Ordnungsverfügung; gibt den Vorgang dem Rechtsamt zur Bearbeitung des Widerspruchs.
  • Rechtsamt des Bezirksamts (Bearbeiter): zuständig für die Widerspruchsentscheidung.
  • Schulze & Partner, Rechtsanwälte – Fachanwälte, Jägerstraße 21, 10117 Berlin: Bevollmächtigte der Widerspruchsführerin.

Geschehen

Fall „Plakatkampagne im Oktober 2014"

  • Die Widerspruchsführerin hängt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rund 100 Wahlplakate mit zwei Motiven im öffentlichen Raum auf, teilweise in auffälliger Nähe zu Moscheen und Gedenkstätten.
  • Plakat „Guten Heimflug": drei Personen auf einem fliegenden Teppich; eine Person mit afrikanischem Erscheinungsbild, eine Frau mit muslimischem Kopftuch, ein Mann mit turbanähnlicher Kopfbedeckung und Schnurrbart; Parteiname …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Widerspruchsbescheid des Rechtsamts Berlin Friedrichshain-Kreuzberg vom 17.11.2014, Az. VII C 27 R 257/14

A. Rubrum / Adressierung

  • Adressat: RA Horst Schulze, Schulze & Partner, Jägerstraße 21, 10117 Berlin (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis).
  • Betreff: Untersagung der Verbreitung von Wahlplakaten gegen NPD Landesverband Berlin, Seelenbinderstr. 24, 12555 Berlin; Aufforderung zur Entfernung.
  • Bezug: Widerspruch vom 11.11.2014.

B. Tenor

1. Der Bescheid vom 9.11.2014 wird aufgehoben.

2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Land Berlin.

3. Die Zuziehung des Bevollmächtigten war notwendig.

C. Gründe zu I. (Tatbestand)

Obersatz: Mit ihrem Widerspruch wendet sich die Widerspruchsführerin gegen die Untersagung, gegen die Entfernungsaufforderung und gegen die Zwangsgeldandrohung.

Darstellung: Im Oktober 2014 wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rund 100 Wahlplakate mit zwei Motiven angebracht: das Plakat „Guten Heimflug" mit drei Personen ausländischer Erscheinung …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.