Feinguss im Familienbesitz: Notarhaftung, Pflichtteilsergänzung und die Zehnjahresfrist unter Ehegatten
Sachverhalt
Aktenauszug der Kanzlei Wehrhahn Rechtsanwälte, Osnabrück
Handakte 74/24 — Tewes gegen Dr. Kruckenberg
Anlage 1 — Vermerk über die Besprechung vom 11. März 2024
In der Kanzlei erschienen heute Frau Marlies Tewes (T) und ihr Ehemann Eckhard Hovestadt (H). Beide erteilten unbeschränkte Vollmacht und schilderten Folgendes:
T, geboren am 4. Februar 1961, führt in Westerstede die Nordwerk Feinguss GmbH, einen Betrieb für Präzisionsguss mit 41 Beschäftigten. Sie hat die Gesellschaft im Jahr 2006 nach dem Tod ihres Vaters übernommen und ist seither deren alleinige Geschäftsführerin. Das Stammkapital beträgt 250.000 EUR.
Aus ihrer 2009 geschiedenen ersten Ehe stammt der Sohn Til Reineke (R), geboren 1986. Das Verhältnis ist zerrüttet. R hatte 2013 verlangt, ihm „seinen Anteil am Werk" auszuzahlen; nach einem heftigen Streit über die Bilanzen brach der Kontakt im Frühjahr 2014 ab. R lebt seither in Lissabon und handelt dort mit Bootszubehör. Was aus ihm geworden ist, erfährt T nur …
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Lösung (Gutachten)
A. Gutachten
I. Das Begehren der Mandantschaft
Mandanten sind die Eheleute Marlies Tewes (T) und Eckhard Hovestadt (H). Sie möchten zweierlei wissen. Zum einen soll geprüft werden, ob ihnen gegen den Notar Dr. Anselm Kruckenberg (K) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zusteht, der ihnen daraus erwächst, dass die Übertragung des Geschäftsanteils erst nach der Eheschließung vollzogen worden ist, und ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Zum anderen möchten sie erfahren, mit welchen Mitteln sich die Zuwendung heute noch so umgestalten lässt, dass der Sohn der T, Til Reineke (R), daraus nichts mehr herleiten kann.
Beide Fragen hängen zusammen: Was die Mandantschaft aufwenden muss, um den Zustand zu bereinigen, ist zugleich der Nachteil, den sie von K ersetzt verlangen kann. Das Gutachten prüft deshalb zunächst den Anspruch gegen K (II.), sodann die Erfolgsaussichten einer Klage (III.) und schließlich die Wege zur Bereinigung der Zuwendung (IV.).
Hinweis: In der Anwaltsklausur ist …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.