Narkose nur auf dem Papier: Ehrschutz gegen Zeitungsbericht und anonyme Portalbewertung
Sachverhalt
Dr. Constanze Weidemann (W) ist Fachtierärztin für Kleintiere und betreibt seit August 2016 die Kleintierpraxis Immenbeck in der Kleinstadt Immenbeck, einer Gemeinde mit rund 24.000 Einwohnern. Sie beschäftigt drei tiermedizinische Fachangestellte und erzielte im Jahr 2025 einen Praxisumsatz von 612.000 EUR. W ist die einzige Tierärztin im Kreisgebiet, die Weichteiloperationen an Hunden und Katzen durchführt.
Die Immenbecker Tagblatt Verlagsgesellschaft mbH (T) gibt das „Immenbecker Tagblatt" heraus, die einzige Tageszeitung des Kreises; die verkaufte Auflage beträgt 18.400 Exemplare. Den Lokalteil verantwortet der bei T fest angestellte Redakteur Jost Kleefeld (K), der weder Geschäftsführer noch Prokurist der T ist und auch sonst keine Leitungsaufgaben wahrnimmt.
Am 20. Februar 2026 findet K in seinem Postfach einen Umschlag ohne Absenderangabe. Er enthält die Kopien dreier Behandlungsbelege der Praxis der W aus dem Januar 2026, auf denen jeweils die Position „Injektionsnarkose" …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Frage 1
A. Anspruch der W gegen T auf Unterlassung aus § 1004 I 2 BGB analog i.V.m. § 823 II BGB, § 186 StGB
W könnte gegen T einen Anspruch darauf haben, die Behauptung zu unterlassen, sie habe im Januar 2026 mindestens drei Hunde ohne die vorgeschriebene Narkose operiert und die Narkosemittel gleichwohl abgerechnet. Als Grundlage kommt der quasinegatorische Unterlassungsanspruch aus § 1004 I 2 BGB analog i.V.m. § 823 II BGB, § 186 StGB in Betracht.
I. Anspruchsgrundlage
Dies setzt zunächst voraus, dass eine taugliche Anspruchsgrundlage besteht. Ihrem Wortlaut nach gewährt die Vorschrift des § 1004 I BGB nur dem Eigentümer einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch; § 823 BGB wiederum ordnet allein eine Pflicht zum Ersatz des entstandenen Schadens an und kennt keinen in die Zukunft gerichteten Abwehranspruch. Beide Vorschriften zusammengenommen ließen den Träger eines absoluten Rechts oder einer durch ein Schutzgesetz geschützten Position damit auf den nachträglichen …
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