Nachtschicht in der Großwäscherei: Heimtücke, Verdeckungsabsicht und die Mordmerkmale beim Gehilfen
Sachverhalt
Ausgangsfall
Die Klarwasser Großwäscherei GmbH in Gerstenbeck wäscht Krankenhaus- und Hotelwäsche für den gesamten Landkreis. In der Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr arbeiten in der Halle nur drei Beschäftigte: der Schichtführer Bodo Trescher (T), 46 Jahre alt und seit neunzehn Jahren im Betrieb, der Wäschereiarbeiter Emil Salzwedel (S), 33 Jahre alt, an der Sortierung, und der Anlagenführer Konrad Duvenhorst (D), 28 Jahre alt, an der Waschstraße. Das Pförtnerhaus am Hoftor ist ab 23.00 Uhr unbesetzt, die Betriebsleitung erscheint erst um 6.30 Uhr.
T verkauft seit gut einem Jahr in jeder dritten Nachtschicht Ballen fabrikneuer Hotelbettwäsche, die einer Hotelkette gehört und im Umlaufbestand der Wäscherei geführt wird, an den Betreiber eines Ferienparks. Er lädt die Ballen in seinen privaten Transporter und streicht sie anschließend aus dem elektronischen Wiegeprotokoll. Auf diese Weise hat er bisher rund 11.000 Euro eingenommen; sein Nettoverdienst als Schichtführer liegt …
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Lösung (Gutachten)
Frage 1: Strafbarkeit von T und D im Ausgangsfall
A. Strafbarkeit des T wegen Mordes an S nach §§ 211, 212 I StGB
T könnte sich wegen Mordes nach §§ 211, 212 I StGB strafbar gemacht haben, indem er S um 2.15 Uhr im Sozialraum der Wäscherei die Rundschlinge um den Hals legte und diese drei Minuten lang zuzog.
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand des Grundtatbestandes, § 212 I StGB
a) Tod eines anderen Menschen
Dazu müsste T zunächst einen anderen Menschen getötet haben. Anderer Mensch im Sinne der Tötungsdelikte ist jedes lebende Wesen menschlicher Abstammung von dem Einsetzen der Eröffnungswehen bis zum Tod; der Tod tritt nach ganz überwiegender Auffassung mit dem endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamthirnfunktion ein. S war ein von T verschiedener, lebender Mensch. Er ist um 2.20 Uhr an einer Erstickung gestorben. Der tatbestandliche Erfolg ist damit eingetreten.
b) Tathandlung, Kausalität und objektive Zurechnung
Dieser Erfolg müsste auf einer Handlung des T …
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