Klausur · Schwer

Motorrad-Sicherstellung auf der BAB 66 und Amtshaftung beim Abschleppen

Polizeirecht Staatshaftungsrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • A: Student und Motorradfahrer; auf der BAB 66 mit Geschwindigkeitsverstoß
  • B und C: Polizeibeamte des hessischen Polizeipräsidiums; sachlich zuständig
  • U: privater Abschleppunternehmer; der Polizei als zuverlässig bekannt
  • Land Hessen: Rechtsträger der Polizei

Geschehen

1. Teil — Sicherstellung

Fall „Aktionsplan Motorcycling"

Das zuständige Polizeipräsidium hat einen Aktionsplan „Motorcycling" entworfen, der mehr Geschwindigkeitskontrollen auf der BAB 66 und eine verwaltungsinterne Grundsatzanweisung umfasst: Motorräder sind sowohl bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h als auch bei zweimaliger Überschreitung von mehr als 15 km/h innerhalb eines Jahres sicherzustellen und mindestens bis zum nächsten Morgen — an Wochenenden bis zum Montagmorgen — in Verwahrung zu nehmen.

Fall „Anhaltung am 27.6.2015"

Am Samstag, 27.6.2015, fährt A um 18:00 Uhr von Frankfurt kommend mit 88 km/h Richtung Wiesbaden. Auf dem Abschnitt sind 60 km/h zulässig …

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Lösung (Gutachten)

1. Teil — Klagen gegen Sicherstellung und Abschleppen

Obersatz

A hat zwei Klagebegehren — gegen die Sicherstellungsanordnung und gegen das Abschleppen.

A. Klage bezüglich des Herausgabeverlangens

I. Zulässigkeit

Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO

Definition

Öffentlich-rechtlich, da das HSOG streitentscheidend ist (Sodan/Ziekow/Sodan § 40 Rn. 287 ff.). § 23 EGGVG / § 98 II 2 StPO greifen nicht — die Sicherstellung ist primär präventiv.

Klageart — Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 I 4 VwGO

Definition

Die Erledigung trat vor Klageerhebung ein. § 113 I 4 VwGO ist analog anzuwenden — Regelungslücke planwidrig (Art. 19 IV GG); Interessenlage vergleichbar (Ehlers/Schoch § 26 Rn. 18 ff.; Fechner NVwZ 2000, 121 [123 ff.]).

Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Definition

Rehabilitationsinteresse (öffentlicher Spott im Bekanntenkreis) und tiefgreifender Grundrechtseingriff mit kurzfristiger Erledigung — Art. 19 IV GG verlangt nachgehende Klärung.

Wiederholungsgefahr …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.