Klausur · Schwer

Nächtliche Beschallung an der Fuldaaue: Sicherstellung, Verwahrung durch Private und Amtshaftung

Polizeirecht Staatshaftungsrecht

Sachverhalt

1. Teil

Die Fuldaaue nördlich der Kasseler Innenstadt ist eine ausgedehnte städtische Grünanlage mit breiten Uferwiesen. Seit einigen Sommern treffen sich dort an warmen Wochenenden regelmäßig mehrere hundert junge Leute zu nicht angemeldeten Freiluftveranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik. Die Bewohner der unmittelbar angrenzenden Wohnsiedlung Wolfsanger beschweren sich seither in dichter Folge über durchwachte Nächte; mehrere Familien haben bereits Strafanzeige erstattet und um polizeiliches Einschreiten gebeten.

Das zuständige Polizeipräsidium Nordhessen hat darauf mit einem Konzept unter dem Namen „Ruhige Nächte" reagiert. Vorgesehen sind zusätzliche nächtliche Streifen entlang der Uferwege sowie Informationstafeln, die auf die Ruhezeiten und die drohenden Rechtsfolgen hinweisen. Herzstück des Konzepts ist eine ausschließlich behördenintern geltende Dienstanweisung an die eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Nach ihr ist eine Beschallungsanlage in amtliche Verwahrung …

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Lösung (Gutachten)

1. Teil

Vorbemerkung

T greift mit seinem Antrag zwei Vorgänge an, die rechtlich getrennt zu würdigen sind: zum einen die an ihn gerichtete Aufforderung, die Beschallungsanlage herauszugeben, zum anderen den anschließenden Transport der Geräte in die Halle des S. Beide Vorgänge haben eine eigene Rechtsnatur und stützen sich auf unterschiedliche Befugnisnormen. Ihre Erfolgsaussichten sind deshalb nacheinander zu untersuchen; erst danach ist zu klären, ob T beide Begehren in einem einzigen Verfahren verfolgen darf.

Hinweis: Wer diese Weichenstellung übersieht und beide Vorgänge in einem einzigen Prüfungspunkt behandelt, verschenkt den ersten und wichtigsten Ertrag der Klausur, nämlich die Unterscheidung zwischen einer Regelung im Sinne des Verwaltungsaktsbegriffs und einem schlichten tatsächlichen Verwaltungshandeln. An dieser Stelle trennen sich die Bearbeitungen zum ersten Mal.

A. Klage gegen die Aufforderung zur Herausgabe der Anlage

I. Zulässigkeit

1. Eröffnung des …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.