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title: "Klausur: Mehr Qual als Wahl: Abstrakte Normenkontrolle, Geschäftsordnungsautonomie und § 2 GO-BT"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/mehr-qual-als-wahl-abstrakte-normenkontrolle-geschaeftsordnungsautonomie-und-2-go-bt"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-02-05T12:21:15+00:00"
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# Mehr Qual als Wahl: Abstrakte Normenkontrolle, Geschäftsordnungsautonomie und § 2 GO-BT

*Themen:* Staatsorganisationsrecht; Abstrakte Normenkontrolle; Geschäftsordnungsrecht in Gesetzesform; Beschränkbarkeit der Wahlgänge zum Präsidium des Bundestages

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- GzD-Fraktion: populistische Bundestagsfraktion „Gegenentwurf zu Deutschland".
- Etablierte Fraktionen: lehnen die Wahlvorschläge der GzD geschlossen ab.
- Uwe Kampfmann (K): fraktionsloser Abgeordneter; Initiator des GOBTÄG.
- Koalitionsfraktionen: tragen den Gesetzesbeschluss.
- 180 Oppositionsabgeordnete: Antragsteller vor dem Bundesverfassungsgericht.

#### Geschehen

Fall „Gescheiterte Wahlgänge zur Wahl der Bundestagsvizepräsidenten"

- Nach den vergangenen Bundestagswahlen ist die GzD in den Bundestag eingezogen.
- Bei den Wahlen einer neuen Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten obliegt der GzD-Fraktion turnusgemäß ein Wahlvorschlag; alle drei Wahlvorschläge der GzD verfehlen die nach der GO-BT erforderlichen Mehrheiten.
- Dieser Vorgang wiederholt sich quartalsweise.

Fall „Gesetzesentwurf des K"

- K bringt im Plenum ein „Gesetz zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages" (GOBTÄG) ein.
- Vorgesehen ist, dass eine Fraktion frühestens drei Monate nach dem letzten …

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## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Zulässigkeit

Obersatz: Antrag auf abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG.

#### I. Statthaftigkeit

Subsumtion: Die 180 Abgeordneten begehren die Überprüfung des GOBTÄG; statthafter Antrag iSv Art. 93 I Nr. 2 GG.

#### II. Antragsberechtigung iSv Art. 93 I Nr. 2 GG

Definition: Antragsberechtigt iSv Art. 93 I Nr. 2 GG ist u.a. ein Viertel der Mitglieder des Bundestages.

Subsumtion: 180 Abgeordnete erfüllen das Quorum iSv Art. 93 I Nr. 2 GG.

#### III. Antragsgegenstand

Subsumtion: GOBTÄG ist Bundesrecht iSv Art. 93 I Nr. 2 GG.

#### IV. Antragsgrund iSv § 76 II Nr. 1 BVerfGG

Definition: Art. 93 I Nr. 2 GG verlangt „Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel"; § 76 II Nr. 1 BVerfGG verlangt das Für-nichtig-Halten.

Streitstand: Eine Ansicht (Schlaich/Korioth) hält § 76 II Nr. 1 BVerfGG wegen Vorrangs der Verfassung iSv Art. 20 III GG für verfassungswidrig; die hM legt § 76 II Nr. 1 BVerfGG verfassungskonform aus.

Streitentscheid: Die Antragsteller zweifeln; …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/mehr-qual-als-wahl-abstrakte-normenkontrolle-geschaeftsordnungsautonomie-und-2-go-bt
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
