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title: "Klausur: Maskenpflicht im Sitzungssaal, Schokolade von der Staatsanwaltschaft und Mittagspause des Inhaftierten: Revision"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/maskenpflicht-im-sitzungssaal-schokolade-von-der-staatsanwaltschaft-und-mittagspause-des-inhaftierten-revision"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-06T17:24:50+00:00"
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# Maskenpflicht im Sitzungssaal, Schokolade von der Staatsanwaltschaft und Mittagspause des Inhaftierten: Revision

*Themen:* Strafrechtliche Revisionsklausur, Befangenheit, Nichterscheinen des Angeklagten, Belehrung, materiell-rechtlich: gefährliche Körperverletzung

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Maik Kümmel (Angeklagter; geboren 19.1.1992 in Hamburg; Schlosser; seit 8.12.2019 in Untersuchungshaft in der JVA Hamburg, Holstenglacis 3).
- Anna Schulz (Verlobte des Angeklagten; Mutter des betroffenen Kindes); Sarah Kümmel (Schwester des Angeklagten); Igor Akinfeev (russischer Staatsangehöriger, des Deutschen nicht mächtig); Daniel Mölk (weiterer Zeuge).
- Geschädigter: Vater des Kindes, früher als Boxer und Soldat tätig.
- LG Hamburg, 3. Strafkammer: VRiLG Kocyigit, RiinLG Maus, RiLG Meier, Schöffen Nicole Bulik und Raphael Schüler; StAin Gouda; Justizobersekretärin Schubert (UrkB).
- Rechtsanwalt Dr. Heiderich (Verteidiger und Bearbeiter), Rechtsreferendar Dürmeyer (Begutachtung), Rechtsreferendarin Liliia Diakova (Dolmetscherin in der Hauptverhandlung).

#### Geschehen

Fall „Tat im Kinderhort am 26.9.2019"

- Der Geschädigte will gegen 16.00 Uhr im stark frequentierten Kinderhort „Regenbogen" sein Kind abholen; die Hortleiterin verweigert die Herausgabe und …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### Gutachten

Obersatz: Die Revision hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

#### A. Zulässigkeit

#### 1. Statthaftigkeit: § 333 StPO – Revision gegen das erstinstanzliche Urteil der Großen Strafkammer.

#### 2. Beschwer und Berechtigung: §§ 296 I, 297 StPO; Beschwer durch Freiheitsstrafe.

#### 3. Einlegung: Erklärung zu Protokoll der Hauptverhandlung im Anschluss an die Urteilsverkündung; das richterliche Protokoll ersetzt die Niederschrift der Geschäftsstelle (Meyer-Goßner Vor § 338 Rn. 137); Frist nach § 341 StPO eingehalten.

4. Begründungsfrist: § 345 I 2 StPO – Beginn mit Zustellung des Urteils. Bei Doppelzustellung an Angeklagten und Verteidiger ist nach § 37 II StPO die letzte Zustellung maßgeblich, hier am 27.3.2020 an den Verteidiger; die vorherige Zustellung an den Mandanten am 19.3.2020 und die Protokollzustellung vom 17.3.2020 setzen die Frist nicht in Gang. Die Begründung ist zum Bearbeitungszeitpunkt noch möglich.

#### B. Begründetheit

Obersatz: Begründetheit nach § 337 StPO bei …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/maskenpflicht-im-sitzungssaal-schokolade-von-der-staatsanwaltschaft-und-mittagspause-des-inhaftierten-revision
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
