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title: "Klausur: Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität: § 70 III GewO und einstweilige Anordnung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/marktplatzvergabe-bei-knapper-kapazitaet-70-iii-gewo-und-einstweilige-anordnung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-02-02T20:06:55+00:00"
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# Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität: § 70 III GewO und einstweilige Anordnung

*Themen:* Gewerberecht, Marktzulassung, Befangenheit im Verwaltungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Antragsteller: Sebastian Berger (Hamburg, Große Elbstraße 28), Schaustellerbetrieb
- Verfahrensbevollmächtigte Antragsteller: RAe Hombach & Partner (Hamburg)
- Antragsgegnerin: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Sachgebiet Volksfeste und Sonderveranstaltungen; Sachbearbeiterin Inga Schnell
- Verband der Schausteller und Marktkaufleute Hamburg eV (mit Vorstandsmitglied, das zugleich Vater eines ausgewählten Mitbewerbers ist)
- VG Hamburg, Kammer 2 (Az. 2 V 967/11), VRiVG Otte, RinVG Schwarz, RinVG Schmidt

#### Geschehen

Fall „Bewerbung um Standplatz Hamburger Winterdom 2011"

Der Antragsteller betreibt seit Jahrzehnten einen Schaustellerbetrieb. Mit Schreiben vom 19.11.2010 bewarb er sich mit dem Karussell „Der Nußknacker" — einem Rundfahrgeschäft für Kleinkinder mit Babyflug (Kabine bis 1,7 m abhebbar) — um einen Standplatz beim Hamburger Winterdom 2011 (4.11.–4.12.2011). Bereits in den Vorjahren bewarb er sich erfolglos.

Für den …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Az. 2 V 967/11

Verwaltungsgericht Hamburg

Beschluss

In der Verwaltungsrechtssache Sebastian Berger (Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte RAe Hombach & Partner) gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (Antragsgegnerin) hat das VG Hamburg, Kammer 2, durch VRiVG Otte sowie RinVG Schwarz und RinVG Schmidt am 4.11.2011 beschlossen:

#### 1. Der Antrag wird abgelehnt.

#### 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde nach § 146 VwGO.

Gründe

#### Obersatz

Der Antrag nach § 123 I VwGO ist zulässig, aber unbegründet.

#### A. Zulässigkeit

Statthaftigkeit

#### Definition

Nach §§ 122 I, 88, 123 IV VwGO erstrebt der Antragsteller den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 123 I 2 VwGO.

Antragsbefugnis

Analog § 42 II VwGO — der Antragsteller kann sich auf das subjektive öffentliche Recht aus § 70 I GewO berufen (grundsätzliche Berechtigung zur Teilnahme an festgesetzter Veranstaltung).

Rechtsschutzbedürfnis

#### Definition

Die Frage, ob der Antrag eine unzulässige …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/marktplatzvergabe-bei-knapper-kapazitaet-70-iii-gewo-und-einstweilige-anordnung
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
