Feldesse ohne Standplatz: Begründungsheilung, Mitwirkungsverbot und Auswahlermessen im Marktrecht
Sachverhalt
Auszug aus der Akte des Verwaltungsgerichts Meiningen
Antragsschrift
Trepte & Kollegen
Rechtsanwälte
Frauentorstraße 9
98617 Meiningen
Telefon 03693 – 44 21 80
Telefax 03693 – 44 21 89
An das
Verwaltungsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
Meiningen, 1.9.2026
Eingang: 1.9.2026
In dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren
der Frau Roswitha Kienbaum, Schmiedemeisterin, Am Lohgraben 14, 36433 Bad Salzungen,
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Trepte & Kollegen, Frauentorstraße 9, 98617 Meiningen,
gegen
die Stadt Schmalkalden, vertreten durch den Bürgermeister, Fachdienst Märkte und Stadtwerbung, Weidebrunner Gasse 3, 98574 Schmalkalden,
– Antragsgegnerin –
bestellen wir uns für die Antragstellerin. Unter Vorlage der Originalvollmacht beantragen wir,
1.
die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über die Bewerbung der Antragstellerin um einen Standplatz für ihre Schauschmiede „Feldesse Kienbaum" …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Gutachten zu den Erfolgsaussichten des Antrags
Der Antrag der Roswitha Kienbaum (K) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat Erfolg, soweit er zulässig und begründet ist.
A. Zulässigkeit des Antrags
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Der Verwaltungsrechtsweg müsste eröffnet sein. Nach § 40 I 1 VwGO ist er in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeit nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist. Öffentlich-rechtlich ist eine Streitigkeit dann, wenn die für sie maßgeblichen Rechtssätze einen Träger hoheitlicher Gewalt gerade in dieser Eigenschaft berechtigen oder verpflichten; das ist der Inhalt der modifizierten Subjektstheorie, die sich gegenüber der Interessen- und der Subordinationstheorie durchgesetzt hat.
Über das Begehren der K entscheidet § 70 GewO. Diese Vorschrift richtet sich zwar an den Veranstalter einer festgesetzten Veranstaltung und gilt für private wie für …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.