Klausur · Schwer

Linie 3 steht still: Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl und Massenentlassung in der Spritzgießerei

Kündigungsschutzrecht Betriebsbedingte Kündigung Sozialauswahl Massenentlassungsanzeige Betriebsratsanhörung

Sachverhalt

Ausgangsfall

Die Kunststoffwerk Rodenbach GmbH (B) betreibt am Ortsrand von Rodenbach eine Spritzgießerei mit 145 Arbeitnehmern. In Halle 1 laufen die Linie 1, auf der Gehäuseteile für Haushaltsgeräte gefertigt werden, und die Linie 2 mit einer Mehrkomponenten-Anlage für Bauteile der Medizintechnik. In Halle 2 steht die Linie 3 mit vier Spritzgießmaschinen; auf ihr werden ausschließlich Gehäuseschalen für Kombiinstrumente gefertigt, die B seit 2013 an einen süddeutschen Automobilzulieferer liefert. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der B ist Dr. Anton Lipinski (L), Leiterin der Personalabteilung ist Gundula Marquardt (P). Bei B besteht ein siebenköpfiger Betriebsrat; sein Vorsitzender ist Manfred Zobel (Z).

Norbert Hasselmann (K), geboren am 4. Mai 1973, ist seit dem 1. März 2007 bei B beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag weist ihm die Tätigkeit „Maschinenführer in der Spritzgießerei" zu und behält B ausdrücklich vor, ihn an jeder Anlage des Betriebes einzusetzen. K …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1: Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage im Ausgangsfall

Die Kündigungsschutzklage des K hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit der Klage

I. Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen müsste eröffnet sein. Nach § 2 I Nr. 3 lit. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. K ist Arbeitnehmer im Sinne des § 611a I BGB, denn er schuldet der B weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit: B bestimmt Anlage, Schicht und Arbeitsinhalt. B ist seine Arbeitgeberin. Der Streit betrifft die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 30. September 2025 aufgelöst worden ist, also sein Fortbestehen. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet.

II. Sachliche und örtliche …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.