Klinkersteine, kaufmännisches Bestätigungsschreiben und Spediteurpfandrecht im Handelsrecht
Sachverhalt
Beteiligte
Ausgangsfall
- V: Inhaber der Großhandlung für Baumaterialien; Kaufmann (§ 1 II HGB).
- K: Bauunternehmer mit acht Mitarbeitern im Hoch- und Tiefbau; Kaufmann (§ 1 II HGB).
Abwandlung
- V: Inhaber der Großhandlung für Baumaterialien.
- B: Bauunternehmer aus Norddeutschland; Kunde Vs.
- H: Hersteller des Zements; liefert regelmäßig nur unter Eigentumsvorbehalt.
- S: Spediteur; mit Vertriebszentrum in Bremen.
Geschehen – Ausgangsfall
Fall „Mündlicher Kaufvertrag am 16.1.2019"
- K möchte 20 Paletten graue Klinkersteine im Langformat DF erwerben und fährt zu V.
- Sie einigen sich mündlich über Kauf und Anlieferung zum Preis von 20.000 EUR.
- Im Nachhinein stellt V fest, dass er nur noch 20 Paletten in Normalformat NF auf Lager hat.
Fall „Auftragsbestätigung Vs vom 17.1.2019"
- V schickt K eine E-Mail mit dem Betreff „Auftragsbestätigung"; er biete 20 Paletten Klinkersteine im Normalformat NF zum gleichen Preis an. Farbe, Beschaffenheit und Mauerwerksfläche sind …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Ausgangsfall – K gegen V auf Nachlieferung von Klinkersteinen Langformat DF
Obersatz: Anspruch aus §§ 437 Nr. 1, 439 I Alt. 2 BGB.
A. Anspruch entstanden
I. Schuldverhältnis
Subsumtion: Mündlicher Kaufvertrag vom 16.1.2019 über 20 Paletten Klinkersteine im Langformat DF.
II. Sachmangel (§ 434 III Alt. 1 BGB)
Obersatz: Eine Aliudlieferung ist einem Sachmangel gleichgestellt; im Handelskauf gilt § 434 III BGB ebenfalls.
1. Inhalt des Vertrages
Obersatz: Ohne Vertragsänderung schuldet V Klinkersteine im Langformat DF.
Definition Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Gewohnheitsrechtlich anerkannte Annahme bei Schweigen unter Kaufleuten oder kaufmannsähnlich Tätigen, sofern (1) Kaufmannseigenschaft beider Seiten (oder zumindest des Empfängers; aA § 14 BGB), (2) vorausgegangene Vertragsverhandlungen, (3) Bestätigung des Vertragsschlusses unter Wiedergabe der wesentlichen Punkte, (4) zeitnaher Zugang und (5) Schutzwürdigkeit des Absenders (MüKoHGB/K. Schmidt § 346 …
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