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title: "Klausur: Kirmes-Zulassung in NRW: bekannt-und-bewährt-Kriterium und Ehegatten-Klausel"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/kirmes-zulassung-in-nrw-bekannt-und-bewaehrt-kriterium-und-ehegatten-klausel"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-01-19T12:59:23+00:00"
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# Kirmes-Zulassung in NRW: bekannt-und-bewährt-Kriterium und Ehegatten-Klausel

*Themen:* Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Stadt X: kreisfreie Stadt in NRW; Veranstalterin der Kirmes
- M: Ehemann der F; Neueinsteiger im Schaustellergewerbe; betreibt einen Schießstand
- F: Ehefrau des M; Schaustellerin mit Kinderkarussell; in Vorjahren regelmäßig zugelassen
- R: Rechtsanwalt des M; im Zusatzfall Mitglied des Stadtrats X

#### Geschehen

Fall „Kirmes seit Jahren"

Die Stadt X veranstaltet seit mehreren Jahren eine Woche nach Ostern eine Kirmes auf einem ihr gehörenden, abseits gelegenen Grundstück. Da die Bewerber-Anzahl die Standplätze regelmäßig übersteigt, wählt die Stadt aus und schließt mit den Zugelassenen Mietverträge. Auch dieses Jahr soll die Kirmes vom 3. bis 9.4. stattfinden.

Fall „Anträge der Eheleute"

F beantragt — wie in den Vorjahren — einen Standplatz für ihr Kinderkarussell. M, der nun ebenfalls ins Schaustellergewerbe einsteigen will, erwirbt einen Schießstand und beantragt frist- und formgerecht einen Standplatz.

Fall „Ablehnungsbescheid vom 11.3."

Die Stadt weist F einen …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Zulässigkeit

#### Obersatz

Die Klage ist zulässig, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen.

#### Voraussetzungen

- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)
- Statthafte Klageart
- Klagebefugnis (§ 42 II VwGO analog)
- Vorverfahren / Klagefrist
- Fortsetzungsfeststellungsinteresse

#### Subsumtion

Verwaltungsrechtsweg

#### Definition

Die Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich, wenn die maßgeblichen Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur sind. Bei mehrstufigen Verwaltungsentscheidungen ist nach der Zweistufentheorie das „Ob" der Zulassung öffentlich-rechtlich, das „Wie" der Benutzung kann zivilrechtlich sein.

Der Festplatz ist eine öffentliche Einrichtung iSv § 8 GO NRW (Sachinbegriff zur Daseinsvorsorge mit konkludenter Widmung — die jahrelange Nutzungspraxis und festgelegte Zulassungskriterien genügen; OVG NRW NJW 1976, 820 [821]).

Die Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich.

Klageart — Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 I 4 VwGO

#### Definition

Die Fortsetzungsfeststellungsklage …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/kirmes-zulassung-in-nrw-bekannt-und-bewaehrt-kriterium-und-ehegatten-klausel
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
