Kirmes-Zulassung in NRW: bekannt-und-bewährt-Kriterium und Ehegatten-Klausel
Sachverhalt
Beteiligte
- Stadt X: kreisfreie Stadt in NRW; Veranstalterin der Kirmes
- M: Ehemann der F; Neueinsteiger im Schaustellergewerbe; betreibt einen Schießstand
- F: Ehefrau des M; Schaustellerin mit Kinderkarussell; in Vorjahren regelmäßig zugelassen
- R: Rechtsanwalt des M; im Zusatzfall Mitglied des Stadtrats X
Geschehen
Fall „Kirmes seit Jahren"
Die Stadt X veranstaltet seit mehreren Jahren eine Woche nach Ostern eine Kirmes auf einem ihr gehörenden, abseits gelegenen Grundstück. Da die Bewerber-Anzahl die Standplätze regelmäßig übersteigt, wählt die Stadt aus und schließt mit den Zugelassenen Mietverträge. Auch dieses Jahr soll die Kirmes vom 3. bis 9.4. stattfinden.
Fall „Anträge der Eheleute"
F beantragt — wie in den Vorjahren — einen Standplatz für ihr Kinderkarussell. M, der nun ebenfalls ins Schaustellergewerbe einsteigen will, erwirbt einen Schießstand und beantragt frist- und formgerecht einen Standplatz.
Fall „Ablehnungsbescheid vom 11.3."
Die Stadt weist F einen …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Zulässigkeit
Obersatz
Die Klage ist zulässig, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen.
Voraussetzungen
- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)
- Statthafte Klageart
- Klagebefugnis (§ 42 II VwGO analog)
- Vorverfahren / Klagefrist
- Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Subsumtion
Verwaltungsrechtsweg
Definition
Die Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich, wenn die maßgeblichen Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur sind. Bei mehrstufigen Verwaltungsentscheidungen ist nach der Zweistufentheorie das „Ob" der Zulassung öffentlich-rechtlich, das „Wie" der Benutzung kann zivilrechtlich sein.
Der Festplatz ist eine öffentliche Einrichtung iSv § 8 GO NRW (Sachinbegriff zur Daseinsvorsorge mit konkludenter Widmung — die jahrelange Nutzungspraxis und festgelegte Zulassungskriterien genügen; OVG NRW NJW 1976, 820 [821]).
Die Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich.
Klageart — Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 I 4 VwGO
Definition
Die Fortsetzungsfeststellungsklage …
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