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title: "Klausur: Kellerbier im Prozess: Feststellungsklage, Rechtshängigkeitssperre und Kündigung aus wichtigem Grund"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/kellerbier-im-prozess-feststellungsklage-rechtshaengigkeitssperre-und-kuendigung-aus-wichtigem-grund"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-09-06T16:26:45+00:00"
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# Kellerbier im Prozess: Feststellungsklage, Rechtshängigkeitssperre und Kündigung aus wichtigem Grund

*Themen:* Zivilprozessrecht, Feststellungsklage, Zwischenfeststellungsklage, Dauerschuldverhältnis, Kündigung aus wichtigem Grund

## Sachverhalt

Die Hopfenkrone Braumanufaktur GmbH (H) mit Sitz in Herford braut seit 1998 in einem alten Sudhaus an der Werre. Sie beschäftigt neunzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Sudanlage ist auf höchstens 12.000 Hektoliter im Jahr ausgelegt, und sie setzt jährlich rund 11.500 Hektoliter ab. Ihr Sortiment besteht im Wesentlichen aus zwei Sorten, dem „Krontaler Pils“ und dem naturtrüben „Steinofen Kellerbier“. Geschäftsführerin der H ist Verena Aufderheide.

Die Fasskeller Getränkevertrieb GmbH (F) mit Sitz in Bielefeld beliefert seit 1989 Gaststätten, Getränkemärkte und Festveranstalter im Raum Ostwestfalen. Sie beschäftigt sechzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geschäftsführer der F ist Roland Pesch.

Am 14. März 2022 unterzeichneten Aufderheide und Pesch eine schriftliche Belieferungsvereinbarung. Danach liefert H die beiden Sorten für das Vertriebsgebiet Ostwestfalen ausschließlich an F, und F ruft in jedem Kalenderjahr mindestens 4.200 Hektoliter ab, verteilt auf …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

### Frage 1: Die Widerklage der H

Die Widerklage der H hat Aussicht auf Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist. Da H zwei selbständige Anträge verfolgt, sind beide getrennt zu untersuchen.

### A. Zulässigkeit der Widerklage

Die Widerklage ist eine im anhängigen Rechtsstreit erhobene selbständige Klage der beklagten gegen die klagende Partei. Für sie gelten sämtliche allgemeinen Prozessvoraussetzungen; hinzu tritt der besondere Gerichtsstand des § 33 I ZPO.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind rasch abgehandelt: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nach § 13 GVG eröffnet, weil um Ansprüche aus einem Belieferungsvertrag zwischen zwei Privatrechtssubjekten gestritten wird. Beide Parteien sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung rechtsfähig, § 13 I GmbHG, und damit nach § 50 I ZPO parteifähig; prozessfähig sind sie nach § 51 I ZPO durch ihre Geschäftsführer, § 35 I 1 GmbHG.

Hinweis: Ein häufiger Aufbaufehler besteht darin, die Widerklage nur an § 33 ZPO zu messen. § …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/kellerbier-im-prozess-feststellungsklage-rechtshaengigkeitssperre-und-kuendigung-aus-wichtigem-grund
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
