Kartenverkaufsverbot für Gästefans und Gefährderanschreiben
Sachverhalt
Beteiligte
- F: eingetragener Bundesligaverein in der rheinland-pfälzischen Stadt S
- X: gegnerischer Bundesligaverein; Fans mit denen von F verfeindet
- A: Mitglied einer Fangruppe von F; gehört dem „harten Kern" an
- Stadt S: Bürgermeister erlässt das Kartenverkaufsverbot
- Polizeipräsidium S
Geschehen
Fall „Fanlager und Gewalt"
F nimmt am Spielbetrieb der 1. Bundesliga teil; das Stadion fasst maximal 30.000 Zuschauer, üblich sind über 20.000. Bei Heimspielen gegen X kommt es regelmäßig zu wechselseitigen Schmähgesängen und Rangeleien des „harten Kerns" der Fangruppen — mit Körperverletzungen (Prellungen, Schürfwunden, Knochenbrüche) auch unbeteiligter Passanten und Sachbeschädigungen rund um das Stadion. Die Polizei hat in der Vergangenheit mehrere Hundert Beamte eingesetzt, Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Meldeauflagen erteilt — die Vorfälle konnten eingedämmt, aber nicht gänzlich verhindert werden.
Fall „Heimspiel und Volksfest"
In vier Monaten steht das Heimspiel von …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Aufgabe 1
A. Zulässigkeit
Obersatz
Das Kartenverkaufsverbot ist Verwaltungsakt iSv § 1 I RhPfLVwVfG iVm § 35 S. 1 VwVfG; die Anfechtungsklage ist statthaft (§ 42 I Alt. 1 VwGO).
Voraussetzungen
- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)
- Klagebefugnis (§ 42 II VwGO)
- Vorverfahren, örtliche Zuständigkeit, Klagegegner
Subsumtion
F ist als eingetragener Verein juristische Person und kann sich nach Art. 19 III GG auf Art. 2 I GG berufen — Klagebefugnis (§ 42 II VwGO) gegeben. Das Vorverfahren nach § 68 I 1 VwGO wurde erfolglos durchgeführt. Das VG in S ist nach § 52 Nr. 3 S. 1 VwGO örtlich zuständig; Klagegegner ist nach § 78 I Nr. 1 VwGO die Stadt S. F als Verein ist nach § 61 Nr. 1 VwGO beteiligungsfähig und nach § 62 I Nr. 1 VwGO iVm § 26 I BGB prozessfähig; die Stadt S ist Gebietskörperschaft gem. § 1 II 1 RhPfGemO und nach § 61 Nr. 1 Alt. 2, § 62 III VwGO iVm § 47 I 1 RhPfGemO ordnungsgemäß im Verfahren vertreten.
B. Begründetheit
Obersatz
Die Klage ist begründet, wenn der VA …
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