Klausur · Schwer

Kartenverkaufsverbot für Gästefans und Gefährderanschreiben

Polizeirecht Zweckveranlasser Nichtverantwortlichkeit Gefährderansprache

Sachverhalt

Beteiligte

  • F: eingetragener Bundesligaverein in der rheinland-pfälzischen Stadt S
  • X: gegnerischer Bundesligaverein; Fans mit denen von F verfeindet
  • A: Mitglied einer Fangruppe von F; gehört dem „harten Kern" an
  • Stadt S: Bürgermeister erlässt das Kartenverkaufsverbot
  • Polizeipräsidium S

Geschehen

Fall „Fanlager und Gewalt"

F nimmt am Spielbetrieb der 1. Bundesliga teil; das Stadion fasst maximal 30.000 Zuschauer, üblich sind über 20.000. Bei Heimspielen gegen X kommt es regelmäßig zu wechselseitigen Schmähgesängen und Rangeleien des „harten Kerns" der Fangruppen — mit Körperverletzungen (Prellungen, Schürfwunden, Knochenbrüche) auch unbeteiligter Passanten und Sachbeschädigungen rund um das Stadion. Die Polizei hat in der Vergangenheit mehrere Hundert Beamte eingesetzt, Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Meldeauflagen erteilt — die Vorfälle konnten eingedämmt, aber nicht gänzlich verhindert werden.

Fall „Heimspiel und Volksfest"

In vier Monaten steht das Heimspiel von …

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Lösung (Gutachten)

Aufgabe 1

A. Zulässigkeit

Obersatz

Das Kartenverkaufsverbot ist Verwaltungsakt iSv § 1 I RhPfLVwVfG iVm § 35 S. 1 VwVfG; die Anfechtungsklage ist statthaft (§ 42 I Alt. 1 VwGO).

Voraussetzungen

  • Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)
  • Klagebefugnis (§ 42 II VwGO)
  • Vorverfahren, örtliche Zuständigkeit, Klagegegner

Subsumtion

F ist als eingetragener Verein juristische Person und kann sich nach Art. 19 III GG auf Art. 2 I GG berufen — Klagebefugnis (§ 42 II VwGO) gegeben. Das Vorverfahren nach § 68 I 1 VwGO wurde erfolglos durchgeführt. Das VG in S ist nach § 52 Nr. 3 S. 1 VwGO örtlich zuständig; Klagegegner ist nach § 78 I Nr. 1 VwGO die Stadt S. F als Verein ist nach § 61 Nr. 1 VwGO beteiligungsfähig und nach § 62 I Nr. 1 VwGO iVm § 26 I BGB prozessfähig; die Stadt S ist Gebietskörperschaft gem. § 1 II 1 RhPfGemO und nach § 61 Nr. 1 Alt. 2, § 62 III VwGO iVm § 47 I 1 RhPfGemO ordnungsgemäß im Verfahren vertreten.

B. Begründetheit

Obersatz

Die Klage ist begründet, wenn der VA …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.